AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 16:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d8f31320-ef40-4be5-bf2a-0fb32c7a5113/

Masterplan Region Chemnitz / Südwestsachsen

Notice-ID: d8f31320-ef40-4be5-bf2a-0fb32c7a5113 · Procedure-ID: d456e877-42d5-4c15-a511-85a5b01f6333

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Zwickau - Landratsamt, Zwickau
Veröffentlicht
21.10.2025
Frist (Submission)
04.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79411100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Masterplan Region Chemnitz / Südwestsachsen ist ein strategisches Vorhaben der fünf Gebietskörperschaften der Region – Landkreis Zwickau, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Landkreis Mittelsachsen und Stadt Chemnitz – zur aktiven Gestaltung des tiefgreifenden Strukturwandels in Folge der Transformation der Automobilindustrie. Ziel ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich resilienten Gesamtstrategie, die konkrete Handlungsoptionen, regionale Leitbilder und umsetzbare Maßnahmen aufzeigt. Der Prozess wird im Rahmen einer Einzelfallförderung durch den Freistaat Sachsen unterstützt und setzt auf breite Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.11.2025
Ende
30.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).