AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanitär und Wärmeversorgungsanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Förderverein Freie Waldorfschule München Südwest e. V., München
- Veröffentlicht
- 17.07.2024
- Frist (Submission)
- 16.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45332400 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Neubau Theatersaal mit Unterrichtsräumen für die Waldorfschule München Südwest (BA2b) wird als letzter Bauabschnitt auf dem Schulcampus errichtet. Der Neubau ist der zweite Bauabschnitt des 2021 fertiggestellten Unterrichtsgebäudes BA2a, beide Bauabschnitte sind durch eine bestehende Brandwand getrennt. Über eine Freitreppen- und Terrassenanlage im 1. OG wird eine bauliche Verbindung zum Verwaltungsbau der Schule (Fertigstellung 2018) hergestellt.Der Neubau ist dreigeschossig, nicht unterkellert und beinhaltet einen Theatersaal mit Foyers und Nebenräumen, Unterrichtsräumen sowie eine offene erdgeschossige Garage.Gewerk 4010 Sanitär und Wärmeversorgungsanlagen.KG 410 Sanitär: Abwasserleitung DN50-125 ca. 110 Meter. Edelstahlrohr DN12-DN25 ca. 180 Meter. Absperrventile Rotguss ca. 8 Stück. Urinal 4 Stück. Tiefspül-WC 10 Stück. Dreifachwaschtisch 2 Stück. Behinderten WC-Anlage 1 Stück. Durchlauferhitzer 5,7 Kw – 2 Stück. KG 420 Wärmeversorgungsanlage: Edelstahlheizungsrohr DN12-35 – ca. 550 Meter. Strangabsperrventile DN20-25 – ca. 24 Stück. Röhrenradiatoren 4 Stück. Fußbodenheizung ca. 900 m2. Fußbodenheizungsrohr 17x2 mm – ca. 6.020 Meter. Fußbodenheizungsverteiler 7 Stück.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 20.01.2025
- Ende
- 01.10.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.