Gebäude- und Inventarversicherung der TriWiCon (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden)
KI Die Ausschreibung betrifft die Gebäude- und Inventarversicherung für die TriWiCon in Wiesbaden.
IKK - Die Innovationskasse · Rendsburg · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Die IK möchte ihren derzeit rund 480 Beschäftigten mittels einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) den Zugang zu einer betrieblichen Krankenversicherung erleichtern und sie dabei auf Grundlage des geltenden Tarifvertrages finanziell unterstützen, bei der die Versicherungsnehmereigenschaft der IK zukommt und die Mitarbeitenden versicherte Personen sind.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 10× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
Keine garantierte Beitragsstabilität = 0 Pkt; Garantierte Beitragsstabilität bis mind. 31.12.2026 = 5 Pkt.; Garantierte Beitragsstäbilität über den 31.12.2026 hinaus = 10 Pkt.
mit einer Wartezeit von mehr als sechs Monaten und / oder mit Gesundheitsprüfung = 0 Pkt. innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung = 5 Pkt.; innerhalb von drei Monaten ohne Gesundheitsprüfung = 10 Pkt.
Keine Mitversicherungsmöglichkeit für Familienangehörige = 0 Pkt.; Mitversicherungsmöglichkeit für Familienangehörige mit Gesundheitsprüfung und / oder einer Wartezeit von über drei Monaten = 5 Pkt.; Mitversicherungsmöglichkeit für Familienangehörige ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von max. drei Monaten = 10 Pkt.
bei Arbeitsunfähigkeit von über sechs Wochen; in Elternzeit; während der Familienpflegezeit; sonstiger Freistellungen (z. B. Sabbatical, etc.) keine Beitragsbefreiung oder mit mehr als 5 % Preisaufschlag = 0 Pkt.; Beitragsbefreiung mit max. 5 % Preisaufschlag = 5 Pkt. Beitragsbefreiung ohnr Preisaufschlag = 10 Pkt.
keine Kostenübernahme = 0 Pkt.; teilweise Kostenübernahme = 5 Pkt.; komplette Kostenübernahme = 10 Pkt.
> 200,00 EUR = 0 Pkt.; 150,00 EUR bis max. 200,00 EUR = 5 Pkt.; 0,00 EUR bis max. 150,00 EUR = 10 Pkt.
nein = 0 Pkt. ja = 10 Pkt.
nein = 0 Pkt. Ja = 10 Pkt.
nein = 0 Pkt. ja= 10 Pkt.
nicht erfüllt = Ausschluss erfüllt = kein Ausschluss
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Die Ausschreibung betrifft die Gebäude- und Inventarversicherung für die TriWiCon in Wiesbaden.
KI Die Ausschreibung betrifft die Gebäude- und Inventarversicherung für den Rhein-Hunsrück-Kreis mit einem geschätzten Wert von 683.007 EUR.
KI Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sucht einen Anbieter für die Gebäude- und Inventarversicherung.
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