Vergeben Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Freianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach, Stadt St. Ingbert

Mittelstadt St.Ingbert · St. Ingbert · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Freianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach, Stadt St. Ingbert
    🏆 IBB Ingenieurbüro Brankowitz · Blieskastel-Niederwürzbach
Auftragnehmer
  • IBB Ingenieurbüro Brankowitz · Blieskastel-Niederwürzbach Kleines Unternehmen
💶 Zuschlagswert 101.600 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 06.01.2026

Beschreibung

Die Mittelstadt St. Ingbert beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Oberwürzbach. Insgesamt 4 Fahrzeuge (3 der Größe 2 und 1 der Größe 1) sollen in dem neuen Gebäude Platz finden. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Oberwürzbach wird den Anforderungen und dem Raumbedarf nicht mehr gerecht und soll daher ersetzt werden. Im Freibereich sind mindestens 20 Pkw-Stellplätze sowie eine befestigte Übungsfläche für die Feuerwehr vorgesehen. Weitere Informationen zu dem Projekt sind den Erläuterungen in der Anlage 01 Raumbedarf zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Freianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach, Stadt St. Ingbert
  • Honorarangebot 300 %
    Preis

    siehe Anhang1_Eignungs-Zuschlagskiterien-VgV-St.Ingbert_FA

  • Personelle Besetzung 250 %
    Qualität

    siehe Anhang1_Eignungs-Zuschlagskiterien-VgV-St.Ingbert_FA

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 101.600 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 94 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer IBB Ingenieurbüro Brankowitz
    Zuschlagswert 101.600 €

    1 Veröffentlichung

    • 16.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 8.870 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 120.500 €
Median 322.296 €
Oberes Quartil 903.421 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Mittelstadt St.Ingbert · St. Ingbert

vergabe@agsta.de
+4968989339900

101.600 €
Zuschlagswert

Vergabenummer E41428466
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Mittelstadt St.Ingbert
Standort St. Ingbert, Saarland
Veröffentlicht 16.01.2026
CPV-Code 71300000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort St. Ingbert
Laufzeit Ab 01.01.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
agstaUMWELT GmbH · Völklingen

Auftragnehmer (?)
IBB Ingenieurbüro Brankowitz Kleines Unternehmen
Vertrag 06.01.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 241.900 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 97.901 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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