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Freianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach, Stadt St. Ingbert
Mittelstadt St.Ingbert · St. Ingbert · Saarland · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFreianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach, Stadt St. Ingbert🏆 IBB Ingenieurbüro Brankowitz · Blieskastel-Niederwürzbach
- IBB Ingenieurbüro Brankowitz · Blieskastel-Niederwürzbach Kleines Unternehmen
Beschreibung
Die Mittelstadt St. Ingbert beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Oberwürzbach. Insgesamt 4 Fahrzeuge (3 der Größe 2 und 1 der Größe 1) sollen in dem neuen Gebäude Platz finden. Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Oberwürzbach wird den Anforderungen und dem Raumbedarf nicht mehr gerecht und soll daher ersetzt werden. Im Freibereich sind mindestens 20 Pkw-Stellplätze sowie eine befestigte Übungsfläche für die Feuerwehr vorgesehen. Weitere Informationen zu dem Projekt sind den Erläuterungen in der Anlage 01 Raumbedarf zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 300 %Preis
siehe Anhang1_Eignungs-Zuschlagskiterien-VgV-St.Ingbert_FA
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Personelle Besetzung 250 %Qualität
siehe Anhang1_Eignungs-Zuschlagskiterien-VgV-St.Ingbert_FA
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 94 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IBB Ingenieurbüro BrankowitzZuschlagswert 101.600 €1 Veröffentlichung
- 16.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 8.870 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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