AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Uckermark (Standorte Templin und Lychen)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinnützige Uckermärkische Betreuungs- und Pflegegesellschaft mbH, Prenzlau
- Veröffentlicht
- 30.10.2023
- Frist (Submission)
- 30.11.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
'- Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Uckermark (Standorte Templin und Lychen); - Bewachung der Objekte mit Aufgaben des Objektschutzes und des Kontroll- und Streifendiensten.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 2 — Wachschutz Objekt Templin
- Erfüllungsort
- Templin
Los 3 — Wachschutz Objekt Lychen
- Erfüllungsort
- Lychen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2024
- Ende
- 31.12.2025
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 31 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.11.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).