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Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025

Kreisverwaltung Paderborn · Paderborn · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehene Person) zu übertragen. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte im Gebiet des Kreises Paderborn anfallende zu beseitigende Material. Der Kreis Paderborn hat eine Fläche von 1.246,80 km2 mit derzeit ca. 313.000 Einwohnern in zehn Städten und Gemeinden.

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Branche: Entsorgung & Recycling

Vergabe der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (Tierkörper, Schlachtabfälle) im Wege der Beleihung ab 01.01.2025 für den Kreis Paderborn.

Der Beliehene übernimmt hoheitliche Aufgaben. Anforderungen umfassen die Kapazität zur Entsorgung von ca. 3.159 t Tierkörpern und Schlachtabfällen jährlich sowie die Durchführung von ca. 22.300 Anfahrten, mit Nachweisen zur Eignung und Leistungsfähigkeit.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 966.571 €
Median 966.571 €
Oberes Quartil 2.828.785 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Schwierigkeit Hoch
Standort Paderborn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 03.09.2024
CPV-Code 85200000
Gesundheitswesen und Sozialwesen (Was ist das?)
Laufzeit 01.01.2025 – 31.12.2028

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 29.188 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 6.642 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 26 Tage
Schätzwert-Abweichung -21%
KMU-Bieteranteil 35%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bezirksregierung Detmold, Detmold

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)