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Bereitstellung zivilen Lufttransportraums zur vollumfänglichen Sicherstellung der Fallschirmsprungausbildung durch die LL/LTrpS Altenstadt
Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Untere Bundesbehörde
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Bereitstellung zivilen Lufttransportraums zur vollumfänglichen Sicherstellung der Fallschirmsprungausbildung der militärischen Gleitfallschirmspringer durch die Luftlande- u. Lufttransportschule (LL/LTrpS) Altenstadt
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Bereitstellung von zivilem Lufttransportraum für die Fallschirmsprungausbildung der LL/LTrpS Altenstadt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug
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Eintragung Handelsregister
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel zur Verpflichtungserfüllung gegenüber eigenem Personal, Staat und sonstigen Gläubigern
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Gesamtjahresumsatz
Formlose Eigenerklärung über Gesamtumsatz für die letzten 2 Geschäftsjahre
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Formlose Eigenerklärung über den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich für die letzten 2 Geschäftsjahre
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Eigenerklärung über Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung die zur Auftragserfüllung notwendig sind sowie Eigenerklärung über Verfügbarkeit von mindestens zwei mustergleichen Luftfahrzeugen mit gültiger Verkehrszulassung und Heckklappe für die Beförderung von bis zu sechzehn Fallschirmspringern nebst vollständiger Ausrüstung inklusive zwei Absetzern und das Absetzen von mindestens zehn Fallschirmspringern über Flugfläche 120.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Nachweis über Erfüllung der Bedingungen gemäß VO (EU) 965/2012 Teil SPO und VO (EU) 379/2014 in der jeweils gültigen Fassung mittels Zertifizierung
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung über regelmäßige Fallschirmabsetzungen (über mindestens zwei Jahre insgesamt mindestens 2000 regelmäßige Fallschirmabsetzungen vorzugsweise in klimatischen Bedingungen Mitteleuropas mit Luftfahrzeugen)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Eigenerklärung über Anzahl der Mitarbeiter und ihrer für die Auftragserfüllung erforderlichen Qualifikationen Nachweis über Verfügbarkeit von Piloten durch Vorlage gültiger Fluglizenzen zum Führen der Luftfahrzeuge ATPL oder CPL(A) und Eigenerklärungen bezüglich der Berechtigung zum Absetzen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 12.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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