AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSUYYDYTR3U6PHN/documents) · Abgerufen am 29.09.2026 16:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d93f9518-d4df-45e7-84bd-9004191cff9d/

Rahmenvereinbarung über externe Projektleitung und -Beratung für VBG-Projekte

Notice-ID: d93f9518-d4df-45e7-84bd-9004191cff9d · Procedure-ID: a49eb590-1e39-4a47-90eb-fe25872f2b70

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Stammdaten

Auftraggeber
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
12.03.2025
Frist (Submission)
14.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72224000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.600.000 €
Rahmen-Maximum
1.760.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Aktuell müssen die Projektmitarbeitenden intern gefunden werden. Dies gestaltet sich regelmäßig als schwierig, da entweder die fachliche Expertise fehlt oder aufgrund von internem Personalressourcenmangel keine Person als Projektleitung abgestellt werden kann. Dann muss bei einem Projekt für Ersatz gesorgt werden. Aus diesem Grund muss die VBG in die Lage versetzt werden, Projektleitende und -Beratende unkompliziert hinzuzuziehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.05.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).