AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 05:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d94adbd7-a3d4-441a-a4c6-5de87d7a4592/

Beschaffung und Inbetriebnahme einer CNC-Fräsmaschine für die Staatl. Berufsschule I (Gewerblich-technische Berufsschule) der Stadt Bayreuth im Rahmen des Förderprogramms "Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (iFU-Budget)"

Notice-ID: d94adbd7-a3d4-441a-a4c6-5de87d7a4592 · Procedure-ID: 73f5ccfa-755f-41a8-be40-1a1ca03c0696

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bayreuth Hauptamt, Bayreuth
Veröffentlicht
27.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42623000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
126.492 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Bayreuth möchte im Rahmen dieser Ausschreibung eine CNC-Fräsmaschine für die Staatl. Berufsschule I (Gewerblich-technische Berufsschule) der Stadt Bayreuth beschaffen. Die Schule ist der Leistungsort. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms "Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (iFU-Budget)". Die Ausschreibung umfasst die CNC-Fräsmaschine und die dazugehörige Dienstleistung zur Inbetriebnahme.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.04.2024
Ende
15.07.2024

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.03.2024
Zuschlagsentscheidung
29.02.2024
Angebotsspanne
126.492 – 128.720 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).