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2026-0047 Architektenleistung Objektplanung, FÖS Alfed-Adler-Schule, Franz-Lenze-Str. 97a, 47178 Duisburg
Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Architektenleistung Objektplanung "Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung FÖS Alfred-Adler-Schule" in Duisburg-Vierlinden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Architektenleistung für die Objektplanung von "Gebäude und Innenräumen" im Rahmen der Erweiterung der FÖS Alfred-Adler-Schule in Duisburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 1 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (Bescheinigung und Erklärung über die Berufsausübung, Gewerbeanmeldung o.ä.) zu ersetzen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. - Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung Eignung", Ziff. 3 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann der AG verlangen, einen entsprechenden Nachweis darzureichen. Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 3). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): -Nachweis: Formblatt "3007 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Bewerberin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. - Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 9 und ggf. 12 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV) bzw. - falls eine solche nicht ausgestellt wird bzw. darin nicht alle Ausschlussgründe erwähnt werden - durch eine Versicherung an Eides (§ 48 Abs. 5 VgV) statt zu ersetzen. Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. Abs. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 9, 10 und ggf. 12 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV) und ggf. durch die Bescheinigung einer zuständigen Behörde (§ 48 Abs. 5 VgV) oder - falls Auskünfte/Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht erteilt/ausgestellt werden - durch eine Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu ersetzen. Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 WRegG). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 11 und ggf. 12 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen bzw. durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Behörden des Herkunftslandes/Niederlassungsstaats des Bewerbers (§ 48 Abs. 5 u. 8 S. 4 VgV) oder - falls vorstehende Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt werden - durch eine Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu ersetzen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Kapazitäten anderer Unternehmen/Bewerbergemeinschaften (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung der Bewerberin zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. - Nachweis: Formblatt 3003, "Erklärung Bewerbergemeinschaft" Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bewerberin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 47 Abs. 1 Satz 1, 2 VgV). - Nachweis: Formblatt 3005, "Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)", Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) oder die einschlägigen beruflichen Erfahrungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 48 VgV auch für diese Unternehmen erfolgen. Diese Unternehmen müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 122 GWB, 44 ff. VgV erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 f. GWB vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Bewerberin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, innerhalb einer von der AG gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 bis 5 VgV). Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die Bewerberin und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in Höhe von 300.000 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006"Verpflichtungserklärung Eignungsleihe". - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 2 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 VgV).
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 15 Punkte) - Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand des Kriteriums "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" bewertet. Es können insgesamt maximal 15 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen: - Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (max. 15 Punkte) Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" abgestellt (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend. Die maximale Punktzahl beträgt 15 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben: Umsatz > 700.000,- Euro = 15 Punkte Umsatz > 500.000,- Euro und <= 700.000,- Euro = 10 Punkte Umsatz >= 300.000,- Euro und <= 500.000,- Euro = 5 Punkt (Ausschluss: Umsatz < 300.000,- EUR) Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtwertungspunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0). Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren. - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 2 (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV): ? Office-Software ab 2019; CAD-Software ab 2019, welche die Anforderungen des CAD-Pflichtenhefts erfüllt (vgl. Anlage 5014 - CAD-Pflichtenheft); AVA-Software (GAEB-XML 3.2); Anzahl Arbeitsplätze: mindestens 2. - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 8
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 96 Punkte) - Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand des Kriteriums "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" bewertet. - Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 96 Punkte) Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 VgV). Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand der Unterkriterien "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe", "Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen", "Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276)" bewertet. Die Anzahl der Referenzen, welche die Bieterin/Bietergemeinschaft vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die drei besten Referenzen, d.h die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt. Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt 48 Punkte (je Referenz 16 Punkte). Da das Kriterium mit dem Wichtungsfaktor 2 in die Wertung eingeht, können maximal 96 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen: (1) Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (0 - 5 Punkte) je 1 Punkt für folgende, auf das Referenzprojekt zutreffende Aspekte: - Planungsleistungen Objektplanung Gebäude/Innenräume = 1 Punkt - gleichzeitig ein oder mehrere weitere Leistungsbilder i.S.d. HOAI angefallen = 1 Punkt - Umbau im laufenden Betrieb = 1 Punkt - Umbau/Erweiterung/Neubau einer Bildungs-/Betreuungseinrichtung = 1 Punkt - öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 5 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 15 Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2). - Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt) (2) Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (4 - 8 Punkte) - Erbringung der Leistungsphasen LPH 1-8 = 8 Punkte - je erbrachter Leistungsphase wird 1 Punkt erteilt Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 8 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 24 Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2). - Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt) (3) Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten (KG 300-400, DIN 276) (1 - 3 Punkte) - Baukosten > 4,5 Mio. EUR = 3 Punkte - Baukosten > 3,25 Mio. EUR und <= 4,5 Mio EUR = 2 Punkte - Baukosten >= 2,0 Mio. EUR und <= 3,25 Mio EUR = 1 Punkt Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Baukosten < 2.000.000,- EUR (brutto) ist die diesbezügliche Mindestanforderung (vgl. Ziff. III. 1. c)) nicht erfüllt. Der Nachweis der Eignung ist nicht erbracht. Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten" ergibt sich aus der Höhe der Baukosten des Referenzprojektes gemäß vorstehender Einteilung. Je Referenz sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 9 Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2). - Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten. Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, ? wenn es sich mind. um Objektplanungsleitungen Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI) aus den Leistungsphasen 1-8, von denen pro Referenz mindestens 4 Phasen beinhaltet sein müssen, für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276) über 2.000.000,00 EUR (Brutto) handelt Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 7 und Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen"
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindestanforderung ist, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft mindestens 2 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 5
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - durchschnittlich mindestens 3 Beschäftigte in den letzten 3 Jahren beschäftigt hat. - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 4
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat die Führungskräfte zu benennen und Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft durch Vorlag von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV): ? Projektleiter ? Objektplaner Gebäude - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 6 i.V.m. entsprechenden Studien-/Ausbildungsnachweisen bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung
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Nachunternehmer-Anteil
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV): - Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer" Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. - Nachweis: Formblatt 5007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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