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Neubau Bürogebäude Im Rollfeld / Ecke Flugstraße
Gewerbeentwicklung Baden-Baden GmbH (GeBB) · Baden-Baden · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Neubau Bürogebäude Im Rollfeld / Ecke Flugstraße - Fassadenarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Fassadenarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Bürogebäudes in Baden-Baden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 15.08.2024 Das Enddatum der Laufzeit (BT-537-Lot) wird vom 21.02.2025 auf den 14.03.2025 verschoben. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 15.08.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 39 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Wittenauer GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.530 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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