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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet
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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen

Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur · Göppingen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

Veröffentlicht am 30.04.2026

Angebotsfrist
30.06.2026, 12:00 Uhr
abgelaufen
Laufzeit
01.12.2026 – 31.12.2035
Erfüllungsort
Göppingen, Landkreis
Verfahren
Offenes Verfahren
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Wer Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastr… beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.

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Beschreibung

Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 951 Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche Linie 951A Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche [Ausbildungsverkehr] Linie 970 Süßen – Schlat – Ursenwang Linie 971 Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen Linie 971A Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen [Ausbildungsverkehr] Linie 972 Göppingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch Linie 972A Eislingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch [Ausbildungsverkehr] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 15 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 5 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ❓ Bieterfragen

    Auf Grund einer noch ausstehenden Antwort auf eine vorliegende Bieterfrage werden die Fristen verschoben.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel 07 "Süßen".
  • Es sind mehrere Linien mit unterschiedlichen Routen und teilweise Ausbildungsverkehr zu bedienen.
  • Die Einhaltung der vorgegebenen Fahrpläne und die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B sind zwingend.
  • Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren für Dienstleistungen.

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel 07 "Süßen" im Landkreis Göppingen.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert von einem KI-Modell erstellt — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen
  • Preis nach Wichtigkeit

    Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7- fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.

  • Qualität nach Wichtigkeit

    Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 30 Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein
    relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das
    Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der
    Bieter sich fehlende Eignung durch eine 207316-2025 Page 4/8 5.1.10.
    Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner
    Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche
    und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche
    Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder
    anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
    und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche
    Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV),
    muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
    erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung
    stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
    Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit
    der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt
    "Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten
    eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
    wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
    eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
    entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV.
    Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
    Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
    Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19
    Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG,
    § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
    Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist
    mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu
    Ausschlussgründen" vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes
    Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
    ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der
    Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
    so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt
    werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative
    Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
    Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
    AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass
    der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist
    ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen,
    wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige
    konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
    Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
    ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

  • Eintragung Handelsregister

    HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das
    Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
    "Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Soweit ihr Beruf
    erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des
    Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem
    Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere
    Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften
    vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
    Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
    Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI
    der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen

    26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung
    der Richtlinie 2004/18 /EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65)
    aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern
    erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder
    Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
    Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen
    vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.

    2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
    Vor Zuschlagserteilung hat der
    erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
    geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer
    Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur
    Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das
    Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar
    war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
    sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
    wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte,
    Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage
    02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
    einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen
    (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
    Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber
    (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
    Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
    (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
    zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
    Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
    unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
    würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
    gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend
    aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02
    ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
    anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
    selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
    Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.
    Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet
    darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
    gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung
    eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel
    verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
    Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem
    Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
    Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
    abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach
    BOKraft
    über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
    gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
    umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
    der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
    dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
    beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
    Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
    Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
    die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt;
    ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
    Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
    Erklärung muss umfassen, für wie viele
    Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
    zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
    ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
    anzugeben.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0004). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 261 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.116.087 €
Median 2.338.902 €
Oberes Quartil 12.135.640 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 30.06.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2026 GP07
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Göppingen, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 30.04.2026
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Göppingen, Landkreis
Laufzeit 01.12.2026 – 31.12.2035
Bindefrist (?) 62 Tage
Frist für Rückfragen 11.06.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.3
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 703.359 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 85%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.000 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 54%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur · Göppingen

✉ mobilitaet@lkgp.de
☎ +49 7161 202 5501