AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d9e281bf-a67a-483b-a45d-1f2f4aac636a) · Abgerufen am 31.08.2026 20:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d9e281bf-a67a-483b-a45d-1f2f4aac636a/

Hochauflösender Mikroskop mit integrierter laserbasierter Materialanalyse-Einheit (LIBS)

Notice-ID: d9e281bf-a67a-483b-a45d-1f2f4aac636a · Procedure-ID: e4559c66-d6af-49fe-9751-8cabf4bd42fc

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Siegen, Siegen
Veröffentlicht
14.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38510000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hochauflösender Mikroskop mit integrierter laserbasierter Materialanalyse-Einheit (LIBS)

Vertragslaufzeit

Beginn
12.08.2026
Ende
13.08.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
KEYENCE DEUTSCHLAND GmbH
Zuschlagsentscheidung
03.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 14.08.2026 (17 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 24.08.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 29.08.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).