AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/301103) · Abgerufen am 17.08.2026 01:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d9f63748-d01a-4321-bcc6-3f75a7574eea/

Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs - MLF

Notice-ID: d9f63748-d01a-4321-bcc6-3f75a7574eea · Procedure-ID: 5acf894a-d84e-461a-bde0-fc67c0151301

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schwangau, Schwangau
Veröffentlicht
23.07.2026
Frist (Submission)
24.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Schwangau im Landkreis Ostallgäu beabsichtigt nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR) im Jahr 2026 für ihre Freiwillige Feuerwehr Schwangau ein Mittleres Löschfahrzeug MLF - Allrad (Neufahrzeug) zu beschaffen. Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der Vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
20 Monate
Ende
30.11.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).