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Offenes Verfahren (EU-weit) zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Durchführung von standardisierten Vergabeverfahren in Bonn und Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (VOEK 434-25)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Durchführung von standardisierten Vergabeverfahren
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Unterstützung bei der Durchführung standardisierter Vergabeverfahren an den Standorten Bonn und Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
Der Wertungspreis wird anhand der gewichteten Stundensätze laut Preisblatt wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (40 Punkte). Die Angebote mit höheren Wertungspreisen erhalten weniger Punkte nach der Formel: maximale Punktzahl (40 Punkte) multipliziert mit dem niedrigsten Wertungspreis dividiert durch den Wertungspreis des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet).
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Qualität 36 %
Konzept (Gewichtung: 36%) Das Konzept (36 %) wird wie folgt bewertet: In dem Konzept hat der Bieter zu beschreiben, wie er bei der Ausführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben konkret vorgeht (z.B. Arbeitstechniken zur Erkennung von projektbezogenen Problemstellungen und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen). Hierbei hat der Bieter zu jeder der in der Anlage A-03 formulierten 12 Fragen in einem gesonderten Gliederungspunkt Stellung zu nehmen. Das Konzept des Bieters wird zu jeder Frage (Gliederungspunkt) mit 0 bis 3 Punkte bewertet. Die pro Frage (Gliederungspunkt) ermittelten Punktzahlen eines Bieters werden addiert. Diese Summe ergibt die „Punktzahl Konzept“ (maximal 36 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt somit 36 Punkte. Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn die Punktzahl Konzept (in der Summe aller 12 Gliederungspunkte) mindestens 18 Punkte erreicht. Angebote mit weniger als 18 Punkte im Konzept werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen.
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Qualität 24 %
Persönliche Referenzen des Projektleiters einschließlich der Zufriedenheit der Referenzgeber (Gewichtung: 24%): Personenbezogene Referenzen des Projektleiters (als Zuschlagskriterium): Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Projektleiters als verantwortlichen Bearbeiter aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern, davon mindestens 2 EU-weite Ausschreibungen. Bei einer Referenzausschreibung muss es sich um den Gegenstand Unterhaltsreinigungsleistung und bei einer weiteren Referenzausschreibung um den Gegenstand Infrastrukturelles Gebäudemanagement gehandelt haben. Die Verfahren müssen im Wesentlichen selbständig bearbeitet worden sein. Des Weiteren ist der Vor- und Nachname des verantwortlichen Bearbeiters anzugeben. Im Detail: a) Persönliche Referenzen des Projektleiters (12 %): Die persönlichen Referenzen des Projektleiters, der im Zuschlagsfall auch Projektleiter in diesem Projekt der ausschreibenden Auftraggeberin wird, werden anhand ihrer Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt wie folgt bewertet: Es werden maximal drei Referenzen bewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in der Anlage A-03 genannten Maßstäben. Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn in der Summe aller (bis zu 3) Referenzen mindestens 6 Punkte für die persönlichen Referenzen des Projektleiters erreicht werden. Angebote mit weniger als 6 Punkte werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen. b) Die Zufriedenheit der Referenzgeber (12 %) wird wie folgt bewertet: Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird mittels eines einheitlichen Bewertungsbogens (Anlage B-03a) ermittelt. Dazu sendet die Auftraggeberin den unausgefüllten Bewertungsbogen nach dem Ende der Angebotsfrist an die drei in Anlage B_03_Bieterauskunft_Eignungskriterien benannten Referenzgeber der persönlichen Referenzen des Projektleiters, verbunden mit der Aufforderung zum Ausfüllen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen. Alternativ möglich ist es, dass der Bieter die Antworten der Referenzgeber innerhalb der Angebotsfrist einholt und die vom Referenzgeber ausgefüllten Bewertungsbögen als Anlage zu seinem Angebot vorlegt. Im letzteren Fall lässt sich die Auftraggeberin den ausgefüllten Bewertungsbogen vom Referenzgeber innerhalb von 10 Kalendertagen bestätigen. Die Auftraggeberin verwendet die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse des Referenzgebers. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Referenzgeber vergebenen Punkte. Darüberhinausgehende Ausführungen des Referenzgebers werden bei der Ermittlung der Punkte nicht berücksichtigt. Erfolgt innerhalb der Frist von 10 Kalendertagen keine Rückmeldung des Referenzgebers, erhält der Bieter für die Referenz einen Punkt. Die Bewertung der Referenzgeber stellt keine Mindestanforderung dar. Negative Bewertungen durch die Referenzgeber führen nicht zu einem Ausschluss des Unternehmens. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in Anlage A-03 genannten Maßstäben. Dabei hat der Referenzgeber zumindest stichpunktartig die Gründe für seine Bewertung anzugeben, so dass es der ausschreibenden Auftraggeberin möglich ist, die Bewertung des Referenzgebers im Ansatz nachzuvollziehen. Fehlt es an einer (zumindest stichpunktartigen) Begründung durch den Referenzgeber, wird die vom Referenzgeber angegebene Bewertung um eine Note reduziert, also die vergebene Punktzahl um einen Punkt reduziert (eine Bewertung mit 0 Punkten wird nicht weiter reduziert).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 Ziff. 6) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall). Sachschäden: mindestens 1 Mio. € (pro Schadensfall). Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall).
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Gesamtjahresumsatz
Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 Ziff. 7) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über die Leistungserbringung (s. Anlage B-03 Ziff. 8). Folgende Erklärungen sind abzugeben: Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Ich erkläre, dass für die verschlüsselte elektronische Kommunikation zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeberin externe Cloud-Dienste in Anspruch genommen werden. Falls ja, sind folgende weiteren Erklärungen abzugeben: Dem Angebot liegt das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Bestätigung der erforderlichen Sicherheitsanforderungen für die Mitnutzung von Cloud-Diensten (Anlage C-03) bei. Ich erkläre, dass ich als Auftragnehmerin bezüglich der in der Cloud abgelegten Daten Verschwiegenheit wahren werde. Ich erkläre, dass ich bei Zuschlagserteilung feste Ansprechpersonen für die Informationssicherheit benennen werde. Ich erkläre, dass die in der Cloud eines externen Dienstleisters bereitgestellten Daten nicht an Lokationen außerhalb der EU verarbeitet werden.
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Qualitätsmanagement
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (s. Anlage B-03 Ziff. 9): Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angaben zu Referenzen (s. Anlage B-03 Ziff. 10): Unternehmensreferenzen (als Eignungskriterium): Benennung von mindestens 6 vergleichbaren Referenzen von mindestens 3 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Davon sollten mindestens 4 EU-weite Ausschreibungen, mindestens 2 Ausschreibungen mit dem Gegenstand Unterhaltsreinigung und eine weitere mit dem Gegenstand Infrastrukturelles Gebäudemanagement sein. Die Verfahren müssen im Wesentlichen selbstständig bearbeitet worden sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 26.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 492 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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