AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RNAS/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 23:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/da04113a-bc21-40da-9d35-1f139df79c25/

26E10181 - Bundespolizeiliegenschaft Gifhorn, Neubau Unterbringung - Operative Baulogistik - Baustelleneinrichtung

Notice-ID: da04113a-bc21-40da-9d35-1f139df79c25 · Procedure-ID: 69b3aef8-0588-47f7-a3fa-89bdd513acb2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Braunschweig
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
11.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.170.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durchführung der operativen Baulogistik mit für die Vertragserfüllung notwendigen Hard- und Software sowie Geräte und Maschinen. Bestandteile der Leistungen sind eine Zutrittskontrolle, Entsorgungsdienstleistungen, Bereitstellung von Containern inkl. der erforderlichen Anschlussleitungen. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).