AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 13:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/da0e71bf-6323-44a2-8e64-5cf1d769aa04/

Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH :Beschaffung von Elektro-Omnibussen

Notice-ID: da0e71bf-6323-44a2-8e64-5cf1d769aa04 · Procedure-ID: 87fdae85-797a-4932-a93e-89c1cc0b2cd6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH, Hameln
Veröffentlicht
14.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
neg-w-call
CPV-Code
34100000
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
32014L0025
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Öffis Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH (im Folgenden auch Öffis) planen im Jahr 2026 die Beschaffung von serienreifen Stadt-Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Elektro-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Die Öffis schreibt hierzu mit Hilfe eines europaweiten Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Solo- und Gelenk-Elektro-Omnibussen (im Folgenden auch Fahrzeuge) aus. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung privilegierte Einzelaufträge durch den Abschluss von Einzelaufträgen vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. In der zu vergebenen Rahmenvereinbarung werden daher die Bedingungen für den Abschluss von Einzelaufträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Lieferung von Solo- und Gelenk-Elektro-Omnibussen festgelegt. Außerdem werden die wesentlichen Regelungen, nach denen die Einzelaufträge abzuwickeln sind, vereinbart. Diese Rahmenvereinbarung begründet keinen Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf den Abschluss von Einzelaufträgen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).