AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/da21097b-d5d5-4dbc-9c8f-09ceaa90f336/

Planung Schlammplatzüberdachung und PV-Anlagen an verschiedenen Standorten

Notice-ID: da21097b-d5d5-4dbc-9c8f-09ceaa90f336 · Procedure-ID: 21e5f40c-e4c6-4542-827f-020c5bf3c47d

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Stammdaten

Auftraggeber
Lippeverband, Essen
Veröffentlicht
11.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Lippeverband betreibt an fünf Standorten von Kläranlagen bzw. Regenrückhaltebecken Zwischenlager für anfallende Schlämme. Diese Zwischenlager sind aufgrund behördlicher Vorgaben zu überdachen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Planung der Überdachungen sowie der Installation von Photovoltaikanlagen auf den Überdachungen sowie auf weiteren an den Standorten vorhandenen Dachflächen vorhandener Gebäude. Es handelt sich um Leistungen von Ingenieurbauwerken, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung. Bei den Standorten handelt es sich um: • Kläranlage Bönen • Kläranlage Dorsten-Holsterhausen • Kläranlage Dorsten-Wulfen • Kläranlage Soest • Regenrückhaltebecken Haltern

Vertragslaufzeit

Beginn
15.04.2026
Ende
10.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).