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Akademisch akkreditiertes PhD-Programm "Venture Science Doctorate
SPRIND GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAkademisch akkreditiertes PhD-Programm "Venture Science Doctorate🏆 Deep Science Ventures Limited · Ingatestone
- Deep Science Ventures Limited · Ingatestone
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Das Akademieprogramm "Venture Science Doctorate" wurde von Deep Science Ventures Ltd. ("DSV") entwickelt und Ende 2023 erstmals als eigenständiges Programm implementiert. Es handelt sich dabei um ein akademisch akkreditiertes dreijähriges PhD-Programm, welches Forschung und Gründung im Sinne eines "Sciencepreneurship"- Ansatzes in einer einzigartigen Weise von Anfang an miteinander verzahnt. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND strebt im Rahmen ihres Auftrags an, diesen einzigartigen Ansatz auch im Hinblick auf die perspektivische Förderung von Sprunginnovationen in Deutschland nutzbar zu machen. Zu diesem Zweck ermöglicht die SPRIND mit dem vergebenen Auftrag im Rahmen eines Pilotprojekts vier von ihr ausgewählten Kandidat:innen mit Sprunginnovationspotential die Teilnahme am Venture Science Doctorate Programm (Laufzeit des Vertrages 38 Monate).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Das Angebot ist wirtschaftlich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB verwiesen: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Deep Science Ventures Limited1 Veröffentlichung
- 26.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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