AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5WYT2KESZYJ/documents) · Abgerufen am 28.10.2026 02:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/da273022-f2a6-4c65-a105-23c3e894e5db/

Kultur/Kloster/Kyritz Los K017 Malerarbeiten

Notice-ID: da273022-f2a6-4c65-a105-23c3e894e5db · Procedure-ID: 822e5e99-0643-46bc-8d26-84100e5209fc

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kyritz, Kyritz
Veröffentlicht
02.06.2026
Frist (Submission)
03.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212300 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
105.837 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im historischen Klausurflügel sind umfangreiche Malerarbeiten an Wand-, Decken- und Holzoberflächen auszuführen. Das Gebäude umfasst insgesamt ca. 600 m2 Deckenflächen sowie ca. 800 m2 Innenputzflächen. Schwerpunkt der Maßnahme ist die malermäßige Überarbeitung der vorhandenen historischen Oberflächen unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen und unter Anwendung traditioneller Handwerkstechniken. Bitte beachten Sie die Mindestanforderungen der Referenzen und fachlichen Eignung (Qualifikation)!

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
12.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).