AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 10:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/da59fda9-89cc-4709-bcc3-b98f4b603e52/

Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027

Notice-ID: da59fda9-89cc-4709-bcc3-b98f4b603e52 · Procedure-ID: 019e6ca7-0a0b-4168-bb07-3cf020793d44

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
Veröffentlicht
17.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.12.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).