Offenes Verfahren Lebensmittel & Catering
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 3 Teilpositionen

Spüldienstleistungen Los 1: Mensa Leopoldstraße, Mensa Arcisstraße und Mensa Lothstraße Los 2: Mensa Martinsried, Mensa Pasing, StuBistroMensa Martinsried und StuBistroMensa Butenandstraße Los 3: Mensa Garching und Mensa Weihenstephan

Angebote bis 27.10.2026, 10:00 Uhr (noch 36 Tage)

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Spüldienstleistungen in 9 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie. Ziel ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einem Unternehmen je Los. Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2028 - mit Option auf einseitige Verlängerung um 1 x 2 Jahre. Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der Initialen Laufzeit zugehen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Ausübung der Option.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Lebensmittel & Catering

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Ausschreibung umfasst Spüldienstleistungen an neun Standorten der Hochschulgastronomie unterteilt in drei Lose.
  • Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um zwei Jahre.
  • Bieter müssen ihre Leistungsfähigkeit für den Betrieb von Spülküchen im gastronomischen Umfeld durch entsprechende Referenzen belegen.
  • Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt, wobei die Vergabe pro Los an einen Auftragnehmer erfolgt.

Gegenstand ist die Erbringung von Spüldienstleistungen für neun Mensen und StuBistros des Studierendenwerks München mit einem geschätzten Gesamtwert von ca. 4,07 Mio. EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Es kann ein Angebot für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden. Ein Bieter darf jedoch grundsätzlich nur für maximal zwei (2) Lose („Höchstzahl“) den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Grundsatz Sofern ein Bieter für drei Lose nach den unter C.IV desVerfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also der Bieter ohne Zuschlagslimitierung den Zuschlag für drei Lose erhalten würde), erhält dieser Bieter für diejenigen zwei Lose den Zuschlag, welche das höchste Auftragsvolumen - gemessen an der Gesamtstundenzahl je Los - haben. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Ausnahme Nr. 1 Für den Fall, dass – ein Bieter für drei Lose nach den unter C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, – und für eines dieser Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) zunächst für dasjenige Los den Zuschlag, für welche(s) keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind und sodann für dasjenige der übrigen Lose, welches gegenüber dem anderen übrigen Los das höhere Auftragsvolumen – gemessen an der Gesamtstundenzahl je Los – hat. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Ausnahme Nr. 2 Für den Fall, dass – ein Bieter für drei Lose nach den unter C.IV des Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, – und für zwei dieser Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für diejenigen Lose den Zuschlag, für welche keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind. Der Auftraggeber wird für das übrige Los den Zuschlag auf das Angebot des Bieters mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Ausnahme Nr. 3 Für den Fall, dass – ein Bieter für drei Lose nach den unter C.IV dieses Verfahrensbriefs beschriebenen Maßgaben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, – und für die drei Lose keine weiteren wertbaren Angebote eingegangen sind, erhält dieser Bieter (abweichend vom unter a) dargestellten Grundsatz) für drei Lose den Zuschlag. Konzernverbundene, abhängige (wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als „ein Bieter“ zu verstehen.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 50 %

    Im Zuschlagskriterium „Preis“ wird der im losgegenständlichen Formblatt „Kalkulationsdatei“ im Register "Gesamtübersicht Preise" ermittelte Gesamtangebotspreis bewertet. Für die Bewertung wird der im Register „Gesamtübersicht Preise“ ausgewiesene Gesamtangebotspreis als Wertungspreis zugrunde gelegt. Die Bewertungsmethode ist im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) im Register „Zuschlagskriterium Nr. 3“ beschrieben. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Register „Übersicht Zuschlagskriterien“. Wegen der Einzelheiten zur Ermittlung des Wertungspreises sowie zur Bewertung wird auf das Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) sowie auf das Formblatt „Kalkulationsdatei“ verwiesen.

  • Konzept Reklamations- und Mängelmanagement 20 %
    Qualität

    Im Zuschlagskriterium „Konzept Reklamations- und Mängelmanagement“ wird das vom Bieter im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) im Register „Zuschlagskriterium Nr. 1“ eingereichte Konzept bewertet. Die Anforderungen an das Konzept sowie die Bewertungsmethode sind im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen für Los 1) in den Registern „Zuschlagskriterium Nr. 1“ und „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ beschrieben. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Register "Übersicht Zuschlagskriterien". Wegen der Einzelheiten zu den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters sowie zur Bewertung wird auf das Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Berufserfahrung und Zusatzqualifikation der Objektleitung 9,6 %
    Qualität

    Im Unterkriterium „Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen der Objektleitung“ zum Zuschlagskriterium „Konzept Personalmanagement“ werden die vom Bieter im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) im Register „Zuschlagskriterium Nr. 2f“ eingereichten Angaben zur vorgesehenen Objektleitung bewertet. Die Anforderungen an die Angaben und Nachweise sowie die Bewertungsmethode sind im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) in den Registern „Zuschlagskriterium Nr. 2f“ und „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ beschrieben. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Register „Übersicht Zuschlagskriterien“. Wegen der Einzelheiten zu den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters sowie zur Bewertung wird auf das Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die Angaben des Bieters zur vorgesehenen Objektleitung werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen und Angaben des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Personal Recruiting 6 %
    Qualität

    Im Unterkriterium „Personal Recruiting“ zum Zuschlagskriterium „Konzept Personalmanagement“ wird das vom Bieter im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) im Register „Zuschlagskriterium Nr. 2a“ eingereichte Konzept bewertet. Die Anforderungen an das Konzept sowie die Bewertungsmethode sind im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) in den Registern „Zuschlagskriterium Nr. 2a“ und „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ beschrieben. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Register „Übersicht Zuschlagskriterien“. Wegen der Einzelheiten zu den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters sowie zur Bewertung wird auf das Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Ausfallmanagement 4,8 %
    Qualität

    Im Unterkriterium „Ausfallmanagement“ zum Zuschlagskriterium „Konzept Personalmanagement“ wird das vom Bieter im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) im Register „Zuschlagskriterium Nr. 2e“ eingereichte Konzept bewertet. Die Anforderungen an das Konzept sowie die Bewertungsmethode sind im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) in den Registern „Zuschlagskriterium Nr. 2e“ und „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ beschrieben. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Register „Übersicht Zuschlagskriterien“. Wegen der Einzelheiten zu den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters sowie zur Bewertung wird auf das Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Personalbindungskonzept 3,6 %
    Qualität

    Im Unterkriterium „Personalbindungskonzept“ zum Zuschlagskriterium „Konzept Personalmanagement“ wird das vom Bieter im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) im Register „Zuschlagskriterium Nr. 2b“ eingereichte Konzept bewertet. Die Anforderungen an das Konzept sowie die Bewertungsmethode sind im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) in den Registern „Zuschlagskriterium Nr. 2b“ und „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ beschrieben. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Register „Übersicht Zuschlagskriterien“. Wegen der Einzelheiten zu den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters sowie zur Bewertung wird auf das Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Einarbeitungskonzept 3,6 %
    Qualität

    Im Unterkriterium „Einarbeitungskonzept“ zum Zuschlagskriterium „Konzept Personalmanagement“ wird das vom Bieter im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) im Register „Zuschlagskriterium Nr. 2d“ eingereichte Konzept bewertet. Die Anforderungen an das Konzept sowie die Bewertungsmethode sind im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) in den Registern „Zuschlagskriterium Nr. 2d“ und „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ beschrieben. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Register „Übersicht Zuschlagskriterien“. Wegen der Einzelheiten zu den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters sowie zur Bewertung wird auf das Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

  • Qualifizierungskonzept 2,4 %
    Qualität

    Im Unterkriterium „Qualifizierungskonzept“ zum Zuschlagskriterium „Konzept Personalmanagement“ wird das vom Bieter im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) im Register „Zuschlagskriterium Nr. 2c“ eingereichte Konzept bewertet. Die Anforderungen an das Konzept sowie die Bewertungsmethode sind im Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) in den Registern „Zuschlagskriterium Nr. 2c“ und „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ beschrieben. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Register „Übersicht Zuschlagskriterien“. Wegen der Einzelheiten zu den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters sowie zur Bewertung wird auf das Formblatt „Angaben zu den Zuschlagskriterien“ für Los 1 (Anlage 6.1 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Das Konzept des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Eigenerklärung über mindestens zwei (2) und höchstens vier (4) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten Spüldienstleistungen, jeweils mit folgenden Angaben: - Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat: - Rolle des Referenznehmers in der Referenz - Beschreibung der Referenz - Zeitraum der Leistungserbringung (Erbringungszeitraum) mit Beginn und Ende - Auftragswert (in EUR netto) - Name des Auftraggebers, Straße, PLZ, Ort - Angaben zur Geeignetheit der Referenz - Angaben zur weiteren Mindestanforderung Als Referenz gelten die beim Bieter/vom Mitglied oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beauftragten und von diesem/diesen erbrachten und ausgeführten Leistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen des Zeitraums von drei (3) Jahren als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote (vgl. Kapitel A.VIII des Verfahrensbriefes) beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn folgenden beiden Anforderungen erfüllt sind: a) Gegenstand der Referenz sind Spüldienstleistungen in der Großgastronomie. b) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform er-bracht. Weitere Mindestanforderung ist: Der Bieter muss während eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens sechs (6) Monaten an mindestens fünf (5) Tagen je Kalenderwoche Spüldienstleistungen in einem Umfang von jeweils mindestens 100 Zeitstunden je Einsatztag erbracht haben. Der Nachweis hierüber kann durch eine (1) geeignete Referenz oder durch mehrere geeignete Referenzen geführt werden. Werden mehrere geeignete Referenzen herangezogen, werden die jeweils während desselben zusammenhängenden Leistungszeitraums tatsächlich erbrachten täglichen Zeitstunden addiert. Eine Addition ist nur zulässig, wenn die Leistungen aus sämtlichen hierfür herangezogenen Referenzen während desselben zusammenhängenden Leistungszeitraums von mindestens sechs (6) Monaten gleichzeitig erbracht wurden. Maßgeblich sind die in Anhang 1 des Formblatts "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) angegebenen tatsächlichen Leistungserbringungszeiträume; eine bloße Überschneidung der Vertragslaufzeiten genügt nicht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Als Referenz kann auch ein Auftrag beim Auftraggeber genannt werden, wenn der Bieter für diesen im Zeitraum Oktober 2023 bis September 2026 Spüldienstleistungen erbracht hat. Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft im Anhang 1 des Formblatts "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter für die von ihm in Anhang 1 dieses Formblatts angegebenen Referenzen jeweils einen Ansprechpartner beim Referenzgeber einschließlich dessen Kontaktdaten zwingend zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter zu der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als vier (4) Referenzen einreichen, werden nur die ersten vier (4) Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur vier (4) Referenzen benannt werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; oder ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in § 135 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB begehrt wird, unstatthaft. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen, für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 36 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 4.069.706 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 27.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 197 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 215.040 €
Median 388.692 €
Oberes Quartil 1.146.880 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

4.069.706 €
Geschätzter Wert
5,8× Branchen-Median

Angebotsfrist 27.10.2026, 10:00 Uhr (noch 36 Tage)
Vergabenummer Verg_EU-028_26
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Veröffentlicht 20.09.2026
CPV-Codes (2) 90900000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90920000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Teilpositionen 3 (Was ist das?)
Erfüllungsort Muenchen
Laufzeit 07.01.2027 – 31.12.2028
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 57 Tage
Frist für Rückfragen 16.10.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Studierendenwerk München Oberbayern · München

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 317.840 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Lebensmittel & Catering mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.827 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 59%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 21.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: