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Elektrolyseur- und Brennstoffzellensystem als Containerlösung
Technische Universität München · München · Bayern · Landesbehörde
Angebote bis 22.10.2026, 23:59 Uhr (noch 26 Tage)
Beschreibung
Der Lehrstuhl für Nachhaltige Mobile Antriebssysteme (NMA) der Technischen Universität München (TUM) beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes, ein Wasserstoffelektrolyse- sowie Wasserstoffbrennstoffzellensystem anzuschaffen. Die beiden Systeme werden in das lehrstuhleigene Inselnetz mit Photovoltaikanlage, Batterie- und Wasserstoffspeicher integriert, um Betriebsstrategien für die Energiewende zu erforschen. Insbesondere die Fragestellung zur optimalen Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff steht im Zentrum des Forschungsprojekts. Das Elektrolyse- und Brennstoffzellensystem müssen in einen gemeinsamen Container mit Sicherheitsüberwachung integriert werden. Der Elektrolysestack muss eine elektrische Anschlussleistung von mindestens 25 kW (Beginn of Life, BoL) und das Brennstoffzellensystem eine elektrische Nenndauerleistung von mindestens 10 kW (BoL) besitzen. Beide Systeme müssen die Polymerelektrolytaustauschmembran-Technologie (PEM) nutzen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Lieferung und Integration eines Wasserstoff-Systems in einen gemeinsamen Container inklusive Sicherheitsüberwachung.
- Technische Mindestanforderungen sind eine elektrische Anschlussleistung von 25 kW für den Elektrolyseur und 10 kW für die Brennstoffzelle bei Nutzung der PEM-Technologie.
- Das Projekt dient der Forschung an Betriebsstrategien für Inselnetze mit Photovoltaik- und Batteriespeichereinbindung.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung von Forschungsgütern mit einem geschätzten Volumen von 275.000 Euro.
Die Technische Universität München beschafft ein kombiniertes Elektrolyseur- und Brennstoffzellensystem in Containerbauweise für Forschungszwecke mit einem geschätzten Auftragswert von 275.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Elektrische Leistung von Elektrolyse- und Brennstoffzellensystem 0,5 Pkt.Qualität
Elektrische Leistung Elektrolysesystem Das Angebot mit der höchsten nutzbaren Elektrolyseleistung (in kW) erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einer nutzbaren Elektrolyseleistung, die bei 25kW oder weniger liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer nutzbaren Elektrolyseleistung, die zwischen 25kW und der höchsten angebotenen Elektrolyseleistung liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: Punktzahl = Höchstpunktzahl x ((angebotene nutzbare Elektrolyseleistung - 25kW) / (höchste nutzbare Elektrolyseleistung - 25kW)) Elektrische Leistung Brennstoffzellensystem Das Angebot mit der höchsten nutzbaren Brennstoffzellenleistung (in kW) erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einer nutzbaren Brennstoffzellenleistung, die bei 10kW oder weniger liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer nutzbaren Brennstoffzellenleistung, die zwischen 10kW und der höchsten angebotenen Brennstoffzellenleistung liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: Punktzahl = Höchstpunktzahl x ((angebotene nutzbare Brennstoffzellenleistung - 10kW) / (höchste nutzbare Brennstoffzellenleistung - 10kW))
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Preis 0,4 Pkt.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einem Preis, der beim (mindestens) 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem Preis, der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des niedrigsten Preises liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: Punktzahl = Höchstpunktzahl x (2 - (angebotener Preis/niedrigster Preis))
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Lieferzeit 0,1 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der niedrigsten Lieferzeit (in Tagen) erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einer Lieferzeit, die bei (mindestens) dem 2,0-fachen der niedrigsten Lieferzeit liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Lieferzeit, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Lieferzeit liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: Punktzahl = Höchstpunktzahl x (2 - (angebotene Lieferzeit/niedrigste Lieferzeit)) Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste gewichtete Gesamt-punktzahl (letzte Zeile der vorstehenden Tabelle) erhält.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage
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Geschätzter Wert 275.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 22.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 393 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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