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Bauleistungen EÜ Felix-Wankel-Str.
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Bauleistungen KIB EÜ Felix-Wankel-Str., Strecke 4900 km 58,794, Erneuerung der vorhandenen EÜ durch einen einzelligen Stahlbetonrahmen in Ortbetonweise mit einer lichten Weite von 20,20 m; flach gegründet
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen zur Erneuerung einer Eisenbahnüberführung (EÜ) in Neckarsulm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln“
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- 27.11.2024 Original-Veröffentlichung
- 27.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
11 Veröffentlichungen
- 09.04.2026 15 - Der AG-seitige Entwurf ist aufgrund verschiedener Umstände nicht mehr in Gänze umsetzbar, weshalb ein geänderter Entwurf erarbeitet werden musste. Auf die aufwändigen Leitungs- und Kanalumlegung und die damit zusammenhängenden Sicherungsmaßnahmen wird nun verzichtet. Dadurch war auch die Anpassung des Verschubkonzeptes erforderlich. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer eiheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
- 25.03.2026 10 Aufgrund der AG-seitigen Änderung des Bauentwurfes ist der Rückbau der Mittelinsel und die damit verbundene Demontage der Beleuchtungsmaste erforderlich. Deswegen müssen provisorische Beleuchtungsmaste für die Dauer der Bauzeit errichtet werden. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer einheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
- 18.02.2026 12 - Aufgrund der bestehenden Platzverhältnisse wurde es erforderlich die bestehenden Platanen im Kreuzungsbereich der Felix- Wankel-Straße zu fällen und im Anschluss an die Bauarbeiten 4 Bäume als Ersatzpflanzung einzusetzen. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer eiheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
- 26.01.2026 11-Wegen geänderter Bodenverhältnisse musste die Entwurfsplanung und die daraus resultierende Ausführungsplanung überarbeitet werden. Es sind nun in der Herstelllage zusätzliche Bohrpfähle zur Gründung des Bauwerks notwendig. Darüber hinaus werden für die Aushubarbeiten in der Herstelllage teilweise baubegleitende Kampfmittelsondierungen notwendig-Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer eiheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
- 13.01.2026 09 - Aufgrund der geplanten Arbeiten im Bahnbereich der Felix-Wankel-Str. ist ein Eingriff in die Haupwerkehrskreuzungsbereiche 106+107 der vorgelagerten Lichtsignalanlagen in der Gottlieb-Daimler-Str. erforderlich. Die Verkehrsführung muss an die anstehenden Bauleistungen angepasst werden, welche aus grundlegenden Anpassungen der Entwurfsplanung resultieren. Dies umfasst insbesondere eine vollständige Neuprogrammierung sowie eine gänzlich neue temporare Signalisierung der Lichtsignalanlage, um einen sicheren und reibungslosen Verkehrsablauf während der Bauphase zu gewährleisten. Die hierfür notwendigen technischen Anpassungen, Abstimmungen sowie Programmierarbeiten gehen über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer eiheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
- 12.01.2026 08 - Gemeinsam mit der Stadt Neckarsulm wurde die Verkehrssituation während der Verkehrsphase 02 grundlegend geändert, was zu zusätzlichen Leistungen im Bereich Verkehrssicherung, als auch baulichen Maßnahmen in Bezug auf die Mittelinsel führt, die so im Vertrag bislang nicht vorgesehen waren. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer eiheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
- 13.11.2025 Aufgrund der vor Ort vorgefunden Situation der Kabel und Leistungen wurden weitergehende Erkundungsmaßnahmen erforderlich, um die genaue Lage festzustellen und eine Beschädigung im weiteren Bauablauf auszuschließen. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer einheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
- 25.09.2025 6- Der AG-seitige Entwurf ist aufgrund verschiedener Umstände nicht mehr in Gänze umsetzbar, weshalb ein geänderter Entwurf erarbeitet werden muss. Dfaür müssen Vorerkundungsmaßnahmen erbracht werden. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer eiheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt
- 15.07.2025 3) Der AG-seitige Entwurf ist aufgrund verschiedener Umstände nicht mehr in Gänze umsetzbar, weshalb ein geänderter Entwurf erarbeitet werden muss. Für die Erarbeitung einer neuen Planung müssen weitere Vorerkundungsmaßnahmen und Bodenuntersuchungen durchgeführt werden, die auch mit Mehrkosten der Verkehrssicherung nach sich ziehen. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer eiheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt
- 10.07.2025 3) Der AG-seitige Entwurf ist aufgrund verschiedener Umstände nicht mehr in Gänze umsetzbar, weshalb ein geänderter Entwurf erarbeitet werden muss. Für die Erarbeitung einer neuen Planung müssen weitere Vorerkundungsmaßnahmen und Bodenuntersuchungen durchgeführt werden, die auch mit Mehrkosten der Verkehrssicherung nach sich ziehen. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer eiheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
- 27.06.2025 MKA01-02: Der AG-seitige Entwurf ist aufgrund verschiedener Umstände nicht mehr in Gänze umsetzbar, weshalb ein geänderter Entwurf erarbeitet werden muss. Die Anordnung des AG stellt einen direkten Eingriff in die Logistik und Leistung des AN dar. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der engen Schnittstellenabstimmung und zur Gewährleistung einer einheitlichen mangelfreien Leistung nicht angezeigt.
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Preiseinschätzung
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