Mindestens drei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, der Art des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, des gesamten Leistungszeitraumes laut Vertrag, der Betriebsarten während der Vertragslaufzeit, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail, Nennung der Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität) und Angabe, ob es sich beim Referenzobjekt um eine Einrichtung handelt, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem räumlich zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Geforderte Mindeststandards: Nennung von mindestens drei entsprechenden Referenzen für verschiedene Referenzobjekte. Bei mindestens einem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Bei den Referenzobjekten muss es sich jeweils um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem räumlich zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12) maßgeblich.