AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFD3DU/documents) · Abgerufen am 08.09.2026 02:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/daa4c1c1-00ff-4007-ac84-bd64c0cc6418/

Gestellung einer WC- Anlage inkl. Servicepersonal

Notice-ID: daa4c1c1-00ff-4007-ac84-bd64c0cc6418 · Procedure-ID: 017423fe-d166-4e44-8edf-222c00dd16b1

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund, Dortmund
Veröffentlicht
19.08.2025
Frist (Submission)
22.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90400000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Bereitstellung einer mobilen Toilettenanlage, jeweils über einen Zeitraum von 6 Monaten, an verschiedenen Standorten in der Dortmunder City für insgesamt zwei Jahre gemäß Leistungsbeschreibung. Die Anlage ist täglich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr und mit einer Servicekraft zu betreiben. Grundsätzlich sollen die WC"s allen Nutzenden kostenfrei zur Verfügung stehen. Genaueres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).