AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/daab1bae-f625-4819-bd27-ad7e8682b20b/

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Potenzialanalysen zur Auswahl von Führungskräften für die BDBOS

Notice-ID: daab1bae-f625-4819-bd27-ad7e8682b20b · Procedure-ID: 90c63afb-5410-47c4-92db-395a39d8d864

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, für die BDBOS, Bonn
Veröffentlicht
12.03.2026
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
80570000 — Bildung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Potenzialanalysen zur Auswahl von Führungskräften für die BDBOS Zur Besetzung der Führungspositionen ab der Ebene von Referatsleitungen werden in der BDBOS Erkenntnisse von Potenzialanalysen als eignungsdiagnostische Instrumente eingesetzt. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung dieser Potenzialanalysen. Die Potenzialanalyse muss als Selbsteinschätzung durch die Bewerbenden ausgestaltet und von den Bewerbenden online an einem Computer durchführbar sein. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge (160 Potenzialanalysen), spätestens jedoch zwei Jahren nach Zuschlagserteilung. Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).