Hochvakuum-Beschichtungssystem
KI Die Universität Siegen sucht ein Hochvakuum-Beschichtungssystem.
KU Haßberg-Kliniken - AöR des Landkreises Haßberge · Haßfurt · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
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Alle geforderten Nachweise wörtlich, mit Zahlenvergleich zu Ihren Angaben. Kauf auf Rechnung, ohne Konto. Keine Bietempfehlung, keine Rechtsberatung.
Anforderungs-Check bestellenDie Haßberg-Kliniken beabsichtigen, für ihr Inhouse-Labor ein konsolidiertes Analysengerät für den Bereich Klinische Chemie / Immunchemie inklusive erforderlicher Reagenzien, Verbrauchsmaterialien sowie Service und Wartungen als Vollservice bei einer Laufzeit von 60 Monaten inklusive zuzüglich optionaler Verlängerung um bis zu 36 Monate anzuschaffen.
Das Analysesystem soll für die Vertragsdauer gemietet werden. Spätestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn des Produktivbetriebs ist der 1. Juni 2027.
Die für den Produktivbetriebs notwenigen Leistungen (Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers, technische und räumliche Migration, etc.) sind vom Auftragnehmer so rechtzeitig zu erbringen, dass der Produktivbetrieb am 1. Juni 2027 starten kann.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Haßberg-Kliniken (AöR des Landkreises Haßberge) suchen für ihr Inhouse-Labor ein konsolidiertes Analysengerät für Klinische Chemie und Immunchemie einschließlich Reagenzien, Verbrauchsmaterialien, Service und Wartung als Vollservice.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mindestanforderung: „Versicherungsschutz“
Der Bewerber stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Als Nachweis muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben.
Mindestanforderung: Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU)
Nr. 833/2014 Der Bewerber, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014“ vorlegen.
Mindestanforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinsichtlich des Bewerbers dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG.
Als Nachweis ist vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass
keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG
Mindestanforderung: Qualitätsmanagementsystem
Der Bewerber muss/ alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, das den inhaltlichen Anforderungen der DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) genügt. Als Nachweis muss der Bewerber/ müssen alle Mitglieder der Bewerberge-
meinschaft im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben. Auf Verlangen des Auftraggebers muss der Bewerber/ müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine Kopie des Zertifikats DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) übermitteln oder ihr Qualitätsmanagementsystem beschreiben und die Erfüllung der den inhaltlichen Anforderungen der DIN EN ISO 9001 erläutern.
Auswahlkriterien:
Die Haßberg-Kliniken fordern mindestens 3 (Mindestzahl), aber maximal 5 Bewerber (Höchstzahl) zur Angebotsabgabe auf. Sollten mehr als 5 geeignete Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die auch im Übri-gen einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, vorhanden sein, führen die Haßberg-Kliniken unter diesen Bewerbern ein Auswahlverfahren durch, um zu ermitteln, welche 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
1. Weitere Referenzen (konsolidierten) Analysesystem
Anzahl der Referenzen, die sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen:
Gewichtung: 5 Punkte pro über die Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderung „Referenzen“ hinaus benannte Referenz
Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 15
2. Weitere Referenzen Anschluss an Opus::L
Anzahl der Referenzen, die sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen:
Gewichtung: 5 Punkte pro über die Referenz zur Erfüllung der Min-destanforderung „Referenzen“ hin-aus benannte Re-ferenz
Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 15
3. Referenz Durchführung Migration
Anzahl der Referenzen, die sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen:
Durchführung der Migration eines (konsoli-dierten) Analysesystem für Klinische Che-mie und Immunchemie (beide Bereiche auf einer Plattform) ohne eine beim Auftraggeber vorhandene Migrationsfläche
Gewichtung: 5 Punkte pro benannte Referenz
Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 15.
Bewertungsgrundlage sind die vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag über-mittelten Angaben auf dem Formblatt „Referenzen“. Anhand der erreichten Punktzahl ermittelt der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die auch im Übrigen einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben.
Zur Angebotsabgabe fordert der Auftraggeber höchstens die 5 Bewerber auf, die die höchste Bewertungspunktzahl erzielt haben. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil. Erzielen mehrere Teilnahmean-träge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Mindestanforderung: Referenzen
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens drei geeignete Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen
verfügen. Die Referenzprojekte müssen zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen:
einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung seit/ für mindestens sechs Monate im Produktivbetrieb befindet/ befand und
für diesen Zeitraum an ein Labor-Informationssystem angeschlossen ist/ war.
GmbH) angeschlossen (gewesen) sein. Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausrei-
chend, dass eines der Mitglieder allein oder die Mitglieder in der Summe über die nötigen Referenzen verfügen.
Als Nachweis muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag geeignete Referenzen mit den auf dem Formblatt „Referenzen“ geforderten Angaben (Name und Anschrift des Auftraggebers; Aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, insbesondere Angaben zu den erbrachten Leistungen des Bewerbers; Bestätigung des Bewerbers zu den Referenzen) benennen.
Unteraufträge:
Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsver-gabe an Dritte zu vergeben, muss er diese Teile des Auftrags mit seinem Teil-nahmeantrag benennen.
Für die vom Bewerber geforderten Angaben stellt der Auftraggeber das Form-blatt „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ zur Verfügung, das von den Bewerbern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen und dem Auftraggeber bereits mit dem Teilnahmeantrag zu übermitteln ist.
Kommt das Angebot des Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter die Leis-tungen, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie die Unterauftragnehmer, die er einzusetzen beabsichtigt, zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragneh-mer zur Verfügung stehen. Für die vom Bieter geforderten Angaben stellt der Auftraggeber das Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unterneh-men“ zur Verfügung, das vom Bieter in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen und dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb der vom Auftraggeber angege-benen Frist zu übermitteln ist.
Es wird empfohlen, entsprechende Angaben nach Möglichkeit bereits mit dem Teilnahmeantrag zu machen.
Auf die nachfolgenden Vorgaben des Auftraggebers wird hingewiesen:
Der Auftragnehmer darf Auftragsleistungen im Wege von Unteraufträgen an Nachunternehmer nur vergeben, wenn diese fachkundig und leistungsfähig – also geeignet – sind sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind, die gewer-berechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nach den gesetzlichen Bestim-mungen befugt sind und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die auszu-führende Leistungen erbringen zu dürfen.
Der Bewerber bzw. Bieter hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauf-tragnehmer die ihm übertragenen Unterauftragsleistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Beabsichtigt der Auftragnehmer, andere als mit seinem Angebot bereits ge-nannten Unterauftragnehmer zu beauftragen, so hat er hierfür das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Der Auftraggeber wird sein Ein-verständnis nur erteilen, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen für die Durchführung der Unterauftragsleistung erfüllt sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet evtl. vereinbarte Abschlags- oder Voraus-zahlungen in dem Umfang an den Unterauftragnehmer weiterzugeben, in dem dieser Leistungen erbringt.
Eignungsleihe:
Sofern der Bewerber die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), muss er bereits mit dem Teilnahmean-trag das eignungsverleihende Unternehmen benennen und durch Verpflich-tungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens nachweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unterneh-mens zur Verfügung stehen.
In Bezug auf das eignungsverleihende Unternehmen dürfen keine Aus-schlussgründe (§§ 123 oder 124 GWB) vorliegen. Außerdem muss das eig-nungsverleihende Unternehmen, die an die Bieter zu stellenden Eignungsan-forderungen erfüllen, wegen derer sich der Bieter des eignungsverleihenden Unternehmens bedient.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen dem Auftragge-ber entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam (§ 47 Abs. 3 VgV).
Für die vom Bewerber in Bezug auf die Eignungsleihe geforderten Angaben stellt der Auftraggeber die Formblätter
zur Verfügung, welche von den Bewerbern, die eine Eignungsleihe in An-spruch zu nehmen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen und dem Auftraggeber bereits mit dem Teilnahmeantrag zu übermitteln sind.
Außerdem muss das eignungsleihende Unternehmen das Formblatt „Teilnah-meantrag“ (bei „Form der Beteiligung am Vergabeverfahren“ ist „Eignungslei-hendes Unternehmen“ anzukreuzen) nebst einschlägiger Anlagen zum Teil-nahmeantrag ausfüllen. Auch diese Unterlagen sind von den Bewerbern, die eine Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen beabsichtigen, dem Auftraggeber bereits mit dem Teilnahmeantrag zu übermitteln.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftraggeber weist auf Folgendes hin: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB). Der vorherige Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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