AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KRANB-2026-0017) · Abgerufen am 21.09.2026 16:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dad501d2-1b8c-4d4a-b548-6cbe7b1bef94/

Innentüren

Notice-ID: dad501d2-1b8c-4d4a-b548-6cbe7b1bef94 · Procedure-ID: 64a6d2cc-2599-457f-958d-71e7243c8cd1

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Kranenburg -der Bürgermeister-, Kranenburg
Veröffentlicht
13.09.2026
Frist (Submission)
12.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind die Tischlerarbeiten der Innentüren im Rahmen des Erweiterungsbaus der Grundschule Nütterden in Kranenburg. Diese Arbeiten umfassen folgende Bereiche: Tischlerarbeiten DIN 18355 Beschlagarbeiten DIN 18357 Das LV umfasst die folgenden Arbeiten: - ca . 44 Innentüren mit HPL-, Furnierbeschichtung oder als Feuchtraumtür, teilweise mit Brandschutzanforderungen bis EI60 und Schallschutzanforderungen - die dazugehörigen Stahlumfassungszargen, Edelstahlzargen oder Holzstockzargen - ca. 6 x Innenfenster mit Schallschutzanforderungen - ca. 134 m Fensterbänke - Glas-Folierung - weitere Arbeiten gem. LV - diverse Nebenarbeiten

Vertragslaufzeit

Beginn
22.03.2027
Ende
19.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).