Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Mindestanforderungen, die Zahl der zur zweiten Verfahrensstufe einzuladenden Bewerber übersteigt, erfolgt eine Auswahl anhand der nachfolgend beschriebenen Referenzkriterien.
Zur Bewertung der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzen über bereits erbrachte Planungsleistungen bei vergleichbaren Bauvorhaben herangezogen.
Die Referenzen sind im Teilnahmeantrag zu benennen und zu beschreiben. Ergänzende Referenzbeschreibungen sind als Anlage beizufügen und sollen jeweils eine DIN-A4-Seite nicht überschreiten. Eine Referenz darf mehreren Kriterien zugeordnet werden, sofern sie die jeweils maßgeblichen Merkmale aufweist.
Die nachfolgenden Referenzkriterien dienen ausschließlich der vergleichenden Auswahl unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern. Sie stellen keine zusätzlichen Mindestanforderungen dar. Fehlende oder nur eingeschränkt vergleichbare Referenzen führen daher nicht automatisch zum Ausschluss, sondern werden entsprechend der nachstehenden Bewertungsmethodik berücksichtigt.
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Auswahlkriterien
Bewertet werden insbesondere die Vergleichbarkeit und Qualität der Unternehmensreferenzen sowie Erfahrungen mit Verwaltungsbauten, öffentlichen Auftraggebern bzw. öffentlichen Mitteln, Bestands- und Denkmalschutzbezug und der Planung von Kindertageseinrichtungen bzw. Kinderkrippen.
Referenz 1 – Verwaltungsbau (Gewichtung 40 %)
Bewertet wird die Vergleichbarkeit einer Referenz für die Objektplanung eines Verwaltungsgebäudes, insbesondere hinsichtlich:
- Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit vergleichbarer Größe und funktionaler Komplexität,
- Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 HOAI oder vergleichbarer Leistungen,
- Baukosten von mindestens 5 Mio. Euro netto,
- Fertigstellung ab dem Jahr 2016.
Referenz 2 – Denkmalgeschütztes Gebäude (Gewichtung 25 %)
Bewertet werden Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden, insbesondere hinsichtlich:
- planerischer und baulicher Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz,
- Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 HOAI oder vergleichbarer Leistungen,
- Fertigstellung ab dem Jahr 2016.
Referenz 3 – Öffentliche Mittel / Fördermittel (Gewichtung 15 %)
Bewertet werden Erfahrungen bei der Planung und Abwicklung von Bauvorhaben, die mit öffentlichen Mitteln oder Fördermitteln realisiert wurden. Berücksichtigt werden insbesondere die Erfahrungen mit öffentlich finanzierten Bauvorhaben sowie die Mitwirkung bei Förderanträgen, der Einhaltung von Förderbedingungen und der Erstellung von Verwendungsnachweisen.
Referenz 4 – Kindertageseinrichtung / Kinderkrippe (Gewichtung 20 %)
Bewertet wird die Vergleichbarkeit einer Referenz für die Objektplanung einer Kindertageseinrichtung oder Kinderkrippe, insbesondere hinsichtlich der funktionalen und organisatorischen Anforderungen sowie der planerischen Komplexität. Erfahrungen mit Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren werden besonders berücksichtigt.
Bewertungsmethodik
Jedes Referenzkriterium wird anhand einer Bewertungsskala von 0 bis 5 Punkten beurteilt.
Punkte Bewertung
5 Besonders hohe Vergleichbarkeit
4 Sehr hohe Vergleichbarkeit
3 Gute Vergleichbarkeit
2 Eingeschränkte Vergleichbarkeit
1 Geringe Vergleichbarkeit
0 Keine bewertbare Referenz beziehungsweise keine hinreichende Vergleichbarkeit
Die Bewertung erfolgt anhand der in den Referenzbeschreibungen nachgewiesenen Merkmale und deren Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe.
Die angegebenen Größen, Leistungsphasen und Fertigstellungszeitpunkte sind Bewertungsmerkmale und keine zwingenden Mindestanforderungen. Abweichungen führen nicht automatisch zu einer Bewertung mit null Punkten.
Gewichtung und Gesamtbewertung
Auswahlkriterium Gewichtung Maximalpunktzahl
Referenz 1 – Verwaltungsbau 40 % 200
Referenz 2 – Denkmalgeschütztes Gebäude 25 % 125
Referenz 3 – Öffentliche Mittel / Fördermittel 15 % 75
Referenz 4 – Kindertageseinrichtung / Kinderkrippe 20 % 100
Gesamt 100 % 500
Die je Referenzkriterium erreichte Bewertung von 0 bis 5 Punkten wird mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die Summe ergibt die Gesamtpunktzahl des Bewerbers.
Auswahl der Bewerber
Die fünf geeigneten Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur zweiten Verfahrensstufe eingeladen.
Bei Punktgleichheit auf dem letzten zur Teilnahme berechtigenden Rang entscheidet zunächst die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium Referenz 1 – Verwaltungsbau. Besteht weiterhin Punktgleichheit, entscheidet die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium Referenz 2 – Denkmalgeschütztes Gebäude.
Kann auch danach keine eindeutige Rangfolge ermittelt werden, entscheidet unter den weiterhin punktgleichen Bewerbern das Los.