AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/daf2e5b3-b99b-427d-985f-ae7d56b35346) · Abgerufen am 04.10.2026 10:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/daf2e5b3-b99b-427d-985f-ae7d56b35346/

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Plattenträgern und Übungsplattentrrägern für die Polizei NRW

Notice-ID: daf2e5b3-b99b-427d-985f-ae7d56b35346 · Procedure-ID: 6d8591f7-763b-4d7c-bec4-b643ad0c5d9a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, Duisburg
Veröffentlicht
27.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35815000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Stand-Alone Plattenträgern und Übungsplattenträgern für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Detaillierte Angaben zu den Plattenträgern und Übungsplattenträger ergeben sich aus der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hexonia GmbH
Vertragsabschluss
25.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).