2. S-Bahn-Stammstrecke München, NeM 16 Abstell- und Wendegleis Weßling / Barrierefreier Ausbau Bf Weßling, Generalplanung VE329
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Im Rahmen der Netzergänzenden Maßnahme (NeM) 16 ist es vorgesehen, im Bereich des Bahnhofs Weßling ein Abstell-/Wendegleis zu errichten. Weiterhin erfolgt zusätzlich im Rahmen des Bayernpakets der barrierefreie Ausbau des Bahnhofes Weßling. Die Maßnahme vervollständigt die im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke umgesetzten Baumaßnahmen zur Errichtung des Wendegleises und soll die Attraktivität des Bahnhofes für Reisende steigern. Der barrierefreie Ausbau ist jedoch nicht durch das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke veranlasst.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Generalplanung zur Errichtung eines Abstell-/Wendegleises und zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Weßling im Rahmen der 2.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.510 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
2 Veröffentlichungen
- 08.04.2026 16 - Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vereinbart, Anpassungen am aktiven Lärmschutz vorzunehmen. Hintergrund hierfür waren zahlreiche Einwendungen, in denen das bestehende Schallschutzgutachten kritisch hinterfragt wurde. Auf Basis eines ergänzenden, aktualisierten Gutachtens, das neue Fahrzeugtypen, Rüstzustände sowie aktualisierte Zugzahlen berücksichtigt, ergaben sich veränderte Anforderungen an die Dimensionierung der Lärmschutzwände. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Wandhöhen und teilweise auch die Wandlängen. Die hieraus resultierenden Anderungen waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar. Es erfolgt keine Erweiterung auf zusätzliche Leistungsphasen und keine funktionale Neuausrichtung des Auftrags. Daher handelt es sich um eine Anpassung innerhalb des ursprünglichen Leistungsrahmens, ohne dass der Gesamtcharakter des Auftrags verändert wird.
- 02.10.2024 LÄ14 DB E&C ist für die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beauftragt. Die Tektur der Unterlagen aufgrund Anpassung der schalltechschnischen Untersuchungen soll auch über DB E&C erfolgen. Eine Beauftragung anderes Ingenieurbüros mit höheren Kosten bzw. Aufwand verbunden. aktuell
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