AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung Grundschule Langenzenn – Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Langenzenn, Langenzenn
- Veröffentlicht
- 03.10.2026
- Frist (Submission)
- 02.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 215.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Langenzenn plant die Erweiterung und Sanierung in geringem Umfang ihrer Grundschule. Mit dieser Maßnahme kann der Unterrichtsbereich neu strukturiert und für den Ganztagesbereich erweitert werden (BRI ca. 1.900 m³, BGF ca. 690 m²). Die Grundschule besteht aus den 4 Bauteilen A/B/C-Süd/C-Nord.Die Planungsleistungen beschränken sich auf den Bauteil C-Süd. Dort soll ein Verbindungsbau im EG abgebrochen und mit einem Anbau über drei Geschosse (UG/EG/OG) wieder neu erstellt werden. Im UG werden die vorhandene Mensa und ein Aufenthaltsraum saniert und im Anbau eine Mensaküche geschaffen und der Mensaraum erweitert. Im EG und auch im OG sollen je ein neuer Verbindungsgang, ein neues Klassenzimmer, ein Marktplatz für offenen Unterricht und ein Garderobenraum entstehen. Die Schule insgesamt liegt in einem Hanggelände und wird zum Haupteingang über eine breite Treppenanlage erschlossen. Diese Treppenanlage wird durch das Erweiterungsgebäude tangiert und muss im Rahmen einer Freianlagenplanung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Weitere Freianlagenplanungen liegen nicht an.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 30.09.2029
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.