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Konzessionsvertrag - Strom
Stadt Villingen-Schwenningen · Villingen-Schwenningen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Strom" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Neuer Konzessionsvertrag für die Stromversorgung im Gebiet Villingen-Schwenningen wird ausgeschrieben.
- Interessierte Energieversorgungsunternehmen müssen ihr Interesse bis zum 18.09.2026 per E-Mail bekunden.
- Die Laufzeit des neuen Vertrages beträgt maximal zwanzig Jahre.
- Das Verfahren ist eine Interessenbekundung, weitere Unterlagen werden nach Fristablauf bereitgestellt.
Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages (Wegenutzungsvertrag) für die Stromversorgung mit einer Laufzeit von bis zu zwanzig Jahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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