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Schließ- und Aufsichtsdienst von außerschulischen Veranstaltungen in den Sporteinrichtungen der Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz · Chemnitz · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenBetreuung Sporth. OS Diesterweg, BSZ Techn. I, Gym Einsiedel, GS süd. SonnenbergRahmen 466.791 €
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Los 2 VergebenBetreuung Sporthallen Sportgym, Gym André, Terra-Nova-Campus u OS M.-BrandtRahmen 926.256 €🏆 Lendex Security and Consulting GmbH · Crimmitschau
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Los 3 VergebenBetreuung von außerschuli. Veranst. in den Sporteinrichtungen des SportamtesRahmen 233.057 €🏆 Lendex Security and Consulting GmbH · Crimmitschau
- Lendex Security and Consulting GmbH · Crimmitschau
Bieter-Übersicht: 39 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Lendex Security and Consulting GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird ein Schließ- und Aufsichtsdienst für außerschulische Veranstaltungen in Sporteinrichtungen der Stadt Chemnitz.
- Der Dienstleister ist für die Sicherheit und ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtungen verantwortlich.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsvergabe im offenen Verfahren.
- Der Erfüllungsort ist Chemnitz.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Schließ- und Aufsichtsdienst von außerschulischen Veranstaltungen in den Sporteinrichtungen der Stadt Chemnitz
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
39 von 39 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Sonstige Gründe
1 Veröffentlichung
- 05.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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