AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 17:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/db4a6bc5-b5a7-4121-94c9-41fed2a4fd87/

Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Elektroprüfung in den Gebäuden der Verbandsgemeinde Hagenbach und ihrer zugehörigen Ortsgemeinden

Notice-ID: db4a6bc5-b5a7-4121-94c9-41fed2a4fd87 · Procedure-ID: 3571f812-e6b4-4cf9-a425-b7f5f9020102

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Hagenbach, Hagenbach
Veröffentlicht
18.06.2025
Frist (Submission)
22.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71356100 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
561.665 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gemeinsame Ausschreibung für die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Elektroprüfung in den Gebäuden der Verbandsgemeinde Hagenbach und ihrer zugehörigen Ortsgemeinden Berg, Scheibenhardt und Neuburg sowie der Stadt Hagenbach. Die Durchführung von Anlagen-, Geräte- und Maschinenprüfungen nach der jeweils geltenden Fassung der DGUV Vorschrift 3, BetrSichV, TRBS 1203 und VDE 0701-0702 sowie zusätzlich die Prüfung der ortsfesten Anlage nach VDE 0105-100 und 0100-600 und Maschinen nach DIN EN 60204 -1.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).