AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen
Stammdaten
- Auftraggeber
- BAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser - AöR -, Nienburg/Weser
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- Frist (Submission)
- 31.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätzter Wert
- 2.376.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist – in drei Teillosen - die Verwertung von Grünabfällen (Ast- und Strauchschnitt, Gras, Laub und andere Grünabfälle; nicht jedoch von Bioabfällen aus der „Biotonne“), das im Bringsystem an Grünabfallannahmestellen im Landkreis Nienburg/Weser erfasst wird. Der Grünabfall ist vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses an derzeit drei bis fünf dem Los zugeordneten Annahmestellen/Übernahmestellen unbehandelt, insbesondere ungeschreddert, zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in einer oder mehreren Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers zuzuführen. An einzelnen Übernahmestellen hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, dem ihm übergebenen Grünabfall vor Ort selbst zu schreddern. Die Behandlung und Verwertung des Grünabfalls hat unter Einhaltung aller gesetzlichen Maßgaben und des Standes der Technik zu erfolgen; im Übrigen wird ein konkretes Verwertungsverfahren aber nicht vorgegeben.
Lose
3 Lose — alle Lose Pflicht.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 2 — Los 2
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar
Los 3 — Los 3
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 91 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.03.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.