AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e968fe573-3b0717a0d92d9891) · Abgerufen am 20.09.2026 15:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/db6587e6-4a4c-4edf-b64f-8b40b242dbb5/

Reinigung von PWC-Anlagen an BAB im Bereich der AS Osnabrück

Notice-ID: db6587e6-4a4c-4edf-b64f-8b40b242dbb5 · Procedure-ID: d8ddfb22-5e2a-4fc7-a812-bcb5fe58c874

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen, Hamm
Veröffentlicht
16.06.2026
Frist (Submission)
21.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90900000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Reinigung von PWC-Anlagen an BAB im Bereich der Außenstelle Osnabrück 2026-2029, AM Holdorf, AM Osnabrück, AM Lathen, AM Schüttorf

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — AM Holdorf Reinigung PWC-Anlagen

Erfüllungsort
Holdorf

Los 2 — AM Osnabrück Reinigung PWC-Anlagen

Erfüllungsort
Osnabrück

Los 3 — AM Lathen Reinigung PWC-Anlagen

Erfüllungsort
Niederlangen

Los 4 — AM Schüttorf Reinigung PWC-Anlagen

Erfüllungsort
Schüttorf

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).