AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 05:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/db67542a-0d35-4c47-90c8-e31409860126/

Erdarbeiten

Notice-ID: db67542a-0d35-4c47-90c8-e31409860126 · Procedure-ID: a83fbd21-b5ff-4131-b0c9-d653bf1687c0

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro, München
Veröffentlicht
05.08.2025
Frist (Submission)
09.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erdbau im Zuge des Projekts Archäologische Erschließung Freiham-Nord; 2 Realisierungsabschnitt und Landschaftspark. Es soll eine Gesamtfläche von ca. 54000 m² zur archäologischen Untersuchung bearbeitet werden. Das Projektgebiet liegt zwischen der Annemarie-Regner-Straße im Süden und dem Feldweg FlstNr. 866/10; 866 im Norden. Bei den zu bearbeitenden Flächen handelt es sich um künftige Baufelder, Flächen zur Baustelleneinrichtung sowie Flächen zur Infrastrukturerstellung. Der genaue Ablauf der Flächenfreimachung wird dabei bedarfsorientiert anhand der Baulablaufplanung für den ersten Bauabschnitt sowohl in Größe der Einzelflächen als auch in der genauen Lage variabel gestaltet und nach dem jeweiligen Planungsstand angepasst.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
30.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).