DSTW Mainz, Planungsleistungen zu LOS 1: Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikation (LST und TK) LOS 2: elektrische Energieanlagen und Oberleitungsanlagen (EEA und OLA)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Im Projektes DSTW Mainz wird die vorhandene veraltete Stellwerksvarianz durch die neue einheitliche digitale Stellwerkstechnik ersetzt. Durch eine einheitliche Stellwerkstechnik reduziert sich die Technikvielfalt und der Instandhaltungsaufwand. Mit der neuen Technik wird zudem die Grundlage für eine zentrale Betriebsführung mit einer Steuerzentrale in Mainz geschaffen. Die Betriebsstellen des DSTW Mainz liegen im westlichen Teil des Ballungsraums "Rhein-Main-Gebiet". Die Strecken sind zum größten Teil sehr stark mit Mischbetrieb aller Verkehrsarten belastet und besitzen kaum mehr Kapazitätsreserven. LOS 1 LST und TK: Der Leistungsumfang der Planungsleistungen für die Gewerke Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikation umfasst mit der Beauftragung die Lph 1 + 2 und optional 3-7 +9. LOS 2 EEA und OLA: Der Leistungsumfang der Planungsleistungen sowohl für die Gewerke elektrische Energieanlagen und Oberleitungsanlagen umfasst mit der Beauftragung die Lph 1 + 2 und optional 3-7 +9.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen im Rahmen des Projekts DSTW Mainz zur Erneuerung der Stellwerkstechnik.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.507 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
22 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 Im Rahmen der Vertragsleistung des o.g. AN sindauf Grundlage der Abstimmung zwischen der örtlichen Bauüberwachung mit dem Anlagenverantwortlichen der DB InfraGO folgende Leistungenerforderlich:Zur Sicherung des auf der Baustelleneinrichtungsfläche Nr. 5 befindlichen Kabeltroges, der in Betrieb befindliche Kabel beinhaltet, sind folgende Sicherungsmaßnahmen fachgerecht durchzuführen: - Gelände am bestehenden Trog begradigen - Auflegen Fließ - Aufbringen von Kiessand 0/2 - Verlegen von Stahlplatten Diese sind keine Hauptvertragsleistungen. Der o.g. Auftragnehmer ist mit der Herrichtung aller Baustelleneinrichtungsflächen beauftragt. Im Rahmen dieser Herrictung ist es notwendig die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen am Kabeltrog durchzuführen. Nur der gegenständliche Auftragnehmer kann diese Leistung erbringen, da
- 07.11.2025 MKA 81 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 09.09.2025 NT80_82-83: Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre
- 08.07.2025 43 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 08.07.2025 50 - Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 07.04.2025 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 02.04.2025 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre. aktuell
- 06.08.2024 Ein Wechsel des AN würde erheblichen Mehraufwand und Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Ein neuer Planer müsste sich erst in die vorhandenen komplexen Unterlagen und in den Sachstand einarbeiten, dann die Lücken feststellen und bearbeiten. Dabei könnte nicht ausgeschlossen werden, dass dann wieder Widersprüche oder Lücken auftreten. Dies stellt eine doppelte Bearbeitung dar, die sowohl zeitlich als auch finanziell nachteilig wäre.
- 07.03.2024 20FEI44203_92290242_MKA062: Der Nachtrag 62 beinhaltet die zusätzliche Fachplanung im Rahmen der Entwurfsplanung zur Vorbereitung der Leit- und Sicherungstechnik für die spätere Ausrüstung mit ETCS-Level 2 anstatt ETCS Level 1, die für den Projektbereich optimale Betriebsbedingungen schaffen soll.
- 07.03.2024 20FEI44203_92290242_MKA063: Der Nachtrag 63 beinhaltet die erforderliche zusätzliche Fachplanung und Anpassungen der Zugnummernmeldeanlage inkl. Zuglenkung (ZN/ZL), da die vorhandene notwendige ZN-Anlage in Uhlerborn nicht mehr angepasst werden kann.
- 20.02.2024 20FEI44203_92290242_MKA61: Der Nachtrag 61 beinhaltet die für den Projekterfolg erforderliche zusätzliche Planungsleistung der Risikobewertung der HOA 680 im Rahmen des Gewerks Telekommunikationsanlagen, die im Hauptvertrag nicht abgebildet ist.
- 10.11.2023 20FEI44203_92290242_MKA52: Der Nachtrag 52 beinhaltet die zusätzliche Fachplanung, für die im Hauptvertrag nicht vorhersehbare aber erforderliche zusätzliche Planung der aufzuteilenden Inbetriebnahme des Projektes DSTW Mainz in 2 Baustufen.
- 10.11.2023 20FEI44203_92290242_MKA45: Der Nachtrag 45 beinhaltet die zusätzliche Fachplanung, für die im Hauptvertrag nicht vorhersehbare aber erforderliche zusätzliche Erstellung eines Entwurfsheft zur Planung der Weichenverbindungen im Bereich der Kaiserbrücke bzw. des KSP Mainzer Hafen im Projektbereich des DSTW Mainz.
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