AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 07:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/db70ab7a-5a2d-4bb4-af06-b57cf915b712/

Planungsleistungen Objektplanung LP 5 - 8 und Technische Ausrüstung

Notice-ID: db70ab7a-5a2d-4bb4-af06-b57cf915b712 · Procedure-ID: cf778f06-eef4-4748-8e88-e14977252357

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Stammdaten

Auftraggeber
Schulzweckverband der Grundschule Auf der Höhe vertreten durch Amt Falkenberg-Höhe, Falkenberg
Veröffentlicht
28.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
230.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Schulzweckverband Auf der Höhe vertreten durch Amt Falkenberg-Höhe plant den Neubau eines Mehrzweckgebäude / Hort mit 100 Betreuungsplätzen. Planungsleistung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Objektplanung), Tragwerksplanung einschließlich Prüfung, Brandschutzkonzept einschließlich Prüfung und GEG- Nachweis sind vorhanden. Auf dieser Grundlage sollen die nachfolgenden Planungsleistungen erfolgen. Eine sehr zeitnahe Umsetzung ist sicher zu stellen. Der Bauausführung soll noch im Jahr 2025 beginnen. Das Vorhaben wird mit Fördermitteln realisiert. Das Projekt soll voraussichtlich bis zum 31.12.2026 (ohne Außenanlagen) abgeschlossen werden. Weiterführende Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).