AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 22:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/db72d53c-4b75-487e-9c9e-ee936e72b6b9/

Lohnwäsche personenbezogene Kleidung

Notice-ID: db72d53c-4b75-487e-9c9e-ee936e72b6b9 · Procedure-ID: 1295924a-ed4d-4eeb-9abb-b7468ee69b33

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Stammdaten

Auftraggeber
Charité CFM Facility Management GmbH, Berlin
Veröffentlicht
23.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98310000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Charité Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité - Universitätsmedizin Berlin, schreibt die Durchführung der Lohnwäsche von personenbezogener Kleidung im Zeitraum 01.03.2027 bis 28.02.2029 mit optionaler Verlängerung um je ein weiteres Jahr aus. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2031. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.05.2026
Zuschlagsentscheidung
20.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).