Zertifikate
Es wird beabsichtigt, das neue Theater nach BNB Vario im Silber-Standard zertifizieren zu lassen.
Zentrales Gebäudemanagement der Stadt Moers · Moers · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Die Stadt Moers beabsichtigt, in Verbindung mit der Sanierung des denkmalgeschützten Weißen Hauses, des Terheydenhauses und dem Abriss des baulich anschließenden parlamentarischen Traktes einen Anbau als neue Spielstätte für das Neue Schlosstheaters Moers zu realisieren. Das Weiße Haus ist ein Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, in dem ursprünglich eine "Nervenheilanstalt" untergebracht war. In den Jahren nach 1960 wurden zur Ergänzung des damaligen Kreishauses ein Sitzungssaal und Büros angebaut. Das Haus selbst steht seit 1991 unter Denkmalschutz. Das Weiße Haus liegt am Kastellplatz in Moers und bildet mit dem Moerser Schloss mit seinem baulichen Ursprung im Jahr 1200 und dem Terheydenhaus, welches in etwa Mitte des 19. Jahrhunderts erbaut wurde, eine erhaltenswerte und repräsentative Platzsituation. Das für den Um- und Neubau zur Verfügung stehende Grundstück beträgt in etwa 2.500 m². Derzeit liegt die bebaute Grundfläche bei etwa 800 m². Hinzu kommt die nutzbare Fläche des Terheydenhauses. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines architektonischen Entwurfs, der die funktionalen Anforderungen eines modernen Theaterbetriebs erfüllt und zugleich gestalterisch, ökologisch sowie städtebaulich überzeugt. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Theaterraum mit rund 150 Zuschauerplätzen geschaffen werden, der den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Zentraler Bestandteil der Aufgabe ist die Einbindung des neuen Schlosstheaters in die bestehende Kultur- und Bildungsmeile am Kastellplatz. Das Projekt soll als Impulsgeber für die Weiterentwicklung des Quartiers wirken und neue Synergien zwischen Kultur, Bildung und Stadtgesellschaft ermöglichen. Nicht zuletzt ist der denkmalgeschützte Bestand des "Weißen Hauses" sowie des Terheydenhauses umzubauen und in die neue Nutzung zu integrieren. Der respektvolle Umgang mit den historischen Gebäuden bildet dabei die Grundlage für eine gelungene Verbindung von Alt und Neu. Es wird beabsichtigt, das neue Theater nach BNB Vario
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Es handelt sich um einen Realisierungswettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Innenräume des neuen Schlosstheaters Moers, inklusive An- und Umbau des denkmalgeschützten Weißen Hauses und Terheydenhauses.
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„Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgeschrieben. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Innenarchitekten sind gleichermaßen wie Architekten teilnahmeberechtigt, sofern sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Innenarchitekten sind generell teilnahmeberechtigt im Team mit Architekten.“
18–18 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 45 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 15 Punkte.
Auftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters, Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung (Kosten-, Termin-, Qualitätssicherung), Umgang mit Überarbeitungshinweisen. Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.
Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
EIGNUNGSKRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH DEM PLANUNGSWETTBEWERB: Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden: (1) Eigenerklärung zur Bieterform (Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern); (2) Benennung des vollständigen Projektteams inkl. ggf. im Wettbewerb noch nicht beteiligter weiterer Teammitglieder. Die jetzt hinzuzufügenden Teammitglieder haben alle in Kapitel 5.1 genannten Eigenerklärungen zu erbringen; (3) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 3 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird; (4) Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient); (5) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); (6) Nachweis des Umsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft für das abgefragte Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); (7) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium) Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Die Zahl der Teilnehmer ist auf 18 beschränkt. Es werden 18 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen (Kapitel 5.1.1)) ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs). _________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Innenarchitekt" befugt sind. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind. Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a) Architekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. b) Innenarchitekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. c) UND Bauvorlageberechtigung nach § 67 BauO NRW. _________________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz im o.g. Zulassungsbereich haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen. _________________________________________________________________ Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem amtlich vereidigten Dolmetscher Übersetzung nachzureichen. _________________________________________________________________ Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: (1) Name des Bewerbers (Büroname); (2) Kontaktdaten des Bewerbers; (3) Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird; (4) Bestätigung, dass sich kein Mitglied des Teams eigenständig bewirbt; (5) Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft; (6) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Innenarchitekt" (Kammernachweis); sofern Innenarchitekten statt Architekten vorgesehen sind, ist auch ein Nachweis zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung beizulegen; (7) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013; (8) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen;(9) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden; (10) Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat; (11) Darstellung von Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. _________________________________________________________________ An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt: a) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), ii. min. 1.700 m² BGF, iii. min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. b) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleich barer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), ii. min. Honorarzone IV, iii. min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Abnahme der Leistungsphase 5. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt sein. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. Der Bewerber erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechen den Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). _________________________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden 18 Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Es wird beabsichtigt, das neue Theater nach BNB Vario im Silber-Standard zertifizieren zu lassen.
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