AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 14:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/db8390ad-030d-40e3-8604-030af467fc4c/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines Systems zur Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen inklusive eines Wahlvorschlagsportals

Notice-ID: db8390ad-030d-40e3-8604-030af467fc4c · Procedure-ID: eea958d1-30ce-4a9b-bb60-e776c5321406

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Stammdaten

Auftraggeber
ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen, Gießen
Veröffentlicht
20.12.2023
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
3.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss der Fortführung der Rahmenvereinbarung eines Wahlverfahrens zur Planung und Durchführung von Wahlen ab dem 01.01.2023. Die Rahmenvereinbarung soll – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – den bedarfsgerechten Abruf von in diesem Kontext stehenden Lieferungen und Leistungen abdecken. Neben ekom21 sollen auch die Kommunen und Landkreise sowie das Land Hessen von der Rahmenvereinbarung partizipieren und Lieferungen und Leistungen als Bezugsberechtigte in Anspruch nehmen können, wobei ekom21 als Zwischenhändler fungiert. Dies umfasst insbesondere die Lizenzierung und die Softwarepflege des Wahlverfahrens sowie weitere Unterstützungsleistungen. Der Betrieb (Hosting) des Wahlverfahren soll im ekom21-eigenen Rechenzentrum erfolgen. Das Wahlverfahren muss rechenzentrums-und mandantenfähig sein sowie autonom Vor-Ort beim Kunden installiert werden können. Ferner muss ein Mischbetrieb (Teile der Installation im Rechenzentrum, Teile beim Kunden) möglich sein.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
20.12.2023
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 30.12.2023 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).