AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Heizung-, Sanitär,- Kälteanlagen

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt München 2, München
Veröffentlicht
30.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
991.970 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sanierung des Gebäudes des Instituts für Radiochemie Das Staatliche Bauamt München 2 beabsichtigt daher, die Vergabe zu den Arbeiten Heizung, Heizung-, Sanitär- und Kälte (HKS) für die Teilbaumaßnahme Flachbau (5250) auf dem Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu Vergeben. Im Flachbau (5250) besteht eine Genehmigung zum Umgang mit Kernbrennstoffen nach § 9 Atom-gesetz (AtG), die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als zuständiger Aufsichts- und Genehmigungsbehörde erteilt wurde. Voraussetzung für die Durchführung der Arbeiten ist, dass die eingesetzten (mind. 3) Mitarbeiter gemäß § 12 ATG auf Zuverlässigkeit überprüft wurden. Für die Wertung des Angebotes ist die personenbezogene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b AtG für sämtliche Mitarbeiter, die für die Baumeisterarbeiten in der Radiochemie eingesetzt werden, vorzulegen. E-Mail: Radiochemie Garching, Hr. Dr. Bücherl sanierung.rcm@tum.de

Vertragslaufzeit

Beginn
17.04.2024
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Stingl GmbH
Vertragsabschluss
29.04.2024
Zuschlagsentscheidung
16.04.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).