AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Außenanlagen Geb. 4, 5, 6
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Passau, Passau
- Veröffentlicht
- 10.12.2024
- Frist (Submission)
- 14.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45221250 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
TUK Regen Bayerwaldkaserne Neubau 270 Einzelunterkünfte Außenanlagen Geb. 4, 5, 6 Inhalt der Maßnahme ist das Herstellen der Außenanlagen, zugehörig zu den drei neu gebauten Unterkunftsgebäuden. Dabei werden erstellt: ca. 1200 m2 Pflasterflächen für Gehwege und Plätze, ca. 1500 lfm Randeinfassungen für Gehwege, Plätze und Straßen; ca. 1400 m2 Asphaltflächen für Gehwege, Parkplätze und Straßen; ca. 2000 to Frostschutzmaterial; ca. 6000 m2 Geländebearbeitung; ca. 6000 m2 Grünflächen; ca. 45 lfm Treppenanlagen aus Blockstufen; ca. 90 m2 Sitzstufenanlagen aus Blockstufen; ca. 32 lfm Mauerscheiben; ca. 80 lfm Geländer; ca. 100 m Entwässerungsleitungen; ca. 20 Straßenabläufe; ca. 400 m Straßensicke-rungen mit Kontrollschächten; ca. 15 m Entwässerungsrinnen; ca. 60 Schächte und Schieber im Bestand anpassen; ca. 400 m Leitungsgräben für Kabel; ca. 120 m Schutzrohre; ca. 20 Fundamente für Straßenleuchten; ca. 8 Schilde; ca. 1000 m2 Asphalt, größtenteils pechhaltig abbrechen und entsorgen; ca. 100 m3 Beton abbrechen und entsorgen; ca. 320 m Randeinfassungen abbrechen und verwerten; ca. 300 m Rohr- und Heizleitungen abbre-chen und entsorgen; ca. 700 m3 Bodenmaterial verwerten oder entsorgen Eine ausführliche Dokumentation inkl. Bestandsplänen zur Bauwerksübergabe
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 28.11.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Bund, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.