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Vergabe von GP-Planungsleistungen Riedleparkstraße
Stadt Friedrichshafen · Friedrichshafen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von GP-Planungsleistungen: Planungsleistung Freianlagen inkl. Bes. Leistungen Planungsleistung Ingenieurbauwerke Planungsleistung Verkehrsanlagen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen (GP) für das Projekt Riedleparkstraße in Friedrichshafen, umfassend Freianlagenplanung, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 %
Honorarangebot
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Planungsübergreifende Lösungsvorschläge 30 %Qualität
siehe Dokument Zuschlagskriterien
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschänden über EUR 3,0 Mio. und für Sach- und Vermögensschäden über EUR 3,0 Mio. pro Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
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Gesamtjahresumsatz
Umsatz insgesamt
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz aus dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, deren Planungsanforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Referenzen zur Generalplanervergabe (Referenzen, deren Anforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind) Referenzen zu Planungsleistung Freianlagen (Referenzen, deren Planungsanforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind) Referenzen zu Planungsleistung Ingenieurbauwerke (Referenzen, deren Planungsanforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind) Referenzen zu Planungsleistung Verkehrsanlagen (Referenzen, deren Planungsanforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind) Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sein. Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: Anzahl der wertungsfähigen vergleichbaren Referenzen. Die wertungsfähigen Referenzen werden unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 1 wertungsfähigen Referenz erhält 1 Punkt. Ein Bewerber mit 2 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte. Ein Bewerber mit 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 3 Punkte. Ein Bewerber mit 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 4 Punkte. Ein Bewerber mit 5 wertungsfähigen Referenzen er-hält 5 Punkte. Ein Bewerber mit 6 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 7 wertungsfähigen Referenzen erhält 7 Punkte. Ein Bewerber mit 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 8 Punkte. Ein Bewerber mit 9 wertungsfähigen Referenzen erhält 9 Punkte. Ein Bewerber mit 10 und mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien liegt danach bei 10 Punkten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Auswahlkriterium werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung des vorgenannten Auswahlkriteriums die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher An-zahl die größere Aktualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit derselben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer BaWü über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur". Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden In-genieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer BaWü nachweist. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu möglichen Ausschlussgründen", dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich
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Durchschnittliche Personalstärke
Anzahl Mitarbeiter insgesamt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 899 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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