AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Evaluationen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Berlin
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79419000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer zweijährigen Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Evaluationen in AA- und BMZ-finanzierten Projekten sowie von Beratungsleistungen zur Unterstützung der Stabsstelle Evaluierung (Stufe 1). Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung werden nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung beteiligten Auftragnehmern an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben (Stufe 2). Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Auftraggeberin. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch der Auftragnehmer auf Inanspruchnahme der Option. Weitere Informationen zur Vertraglichen Ausgestaltung sind der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben: Los 1: Evaluation Los 2: Beratungsleistungen für die Stabsstelle Evaluierung Die Rahmenvereinbarung je Los wird mit folgender Anzahl an Dienstleistern angestrebt: Los 1: nicht definierten Höchstzahl an Dienstleistern für Los 1, Los 2: mit bis zu drei Dienstleistern für Los 2 Dienstleister können sich auf mehrere Lose bewerben.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2026
- Ende
- 28.02.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 43 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Die Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.