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0051-88 Vermessungsleistungen DB Ref
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) · Kiel · Schleswig-Holstein
Beschreibung
Dieser Vergabevermerk dokumentiert die beabsichtigte Auftragsänderung zum bestehenden Vertrag „Geschwindigkeitserhöhung in Schleswig-Holstein Paket 2 Los 1“ (GESH2-L1). Aufgrund der Planung des 3. und 4. Gleises auf der Strecke 1220 Pinneberg – Elmshorn ist eine leistungsfähige Umleitungsstrecke Kiel – Hamburg erforderlich. Die zweigleisige Strecke 1043 Neumünster – Bad Oldesloe soll hierfür genutzt werden. Die NAH.SH plant die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung). Perspektivisch soll das Projekt ab der dritten Leistungsphase (Entwurfsplanung) an die DB InfraGO übergeben werden. Um die Entwurfsplanung zu beginnen, ist es notwendig, dass die Vermessung der gesamten Strecke in dem Format DB Ref 2016 vorliegt. Bisher sind lediglich einzelne Abschnitte der Strecke in DB Ref 2016 vermessen worden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vermessungsleistungen für die Strecke Neumünster – Bad Oldesloe im Format DB Ref 2016.
- Auftragsänderung zu einem bestehenden Vertrag für die Geschwindigkeitserhöhung in Schleswig-Holstein.
- Notwendig für die Entwurfsplanung einer zweigleisigen Umleitungsstrecke.
- Erfahrung mit Vermessungsleistungen im Bahnbereich und dem Format DB Ref 2016 ist voraussichtlich erforderlich.
Die Ausschreibung betrifft Vermessungsleistungen für die Planung von Gleisanlagen im DB Ref 2016 Format.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier TED EU
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 20.07.2026 Original-Veröffentlichung
- 20.07.2026 Zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers (a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und (b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). In die-sem Fall darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften des Teils 4 des GWB zu umgehen. Enthält der Vertrag eine Indexierungsklausel, wird für die Wertberechnung der höhere Preis als Referenzwert herangezogen. Diese Auftragsänderung ist im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Vorgehensweise sind im vorliegenden Fall kumulativ erfüllt. Es sind zusätzliche Leistungen erforderlich. Im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 für das Projekt „Geschwindigkeitserhöhung Paket 2“ wurde festgestellt, dass für die geplante Übergabe des Projekts an die DB InfraGO AG zur Entwurfsplanung (ab Leistungsphase 3) eine vollständige Streckenvermessung im Koordinatenreferenzsystem DB Ref 2016 zwingend erforderlich ist. Diese spezifischen Vermessungsleistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang des Loses 1 (Trassierungsplanung) nicht enthalten, da seinerzeit von einer hinreichenden Da-tenbasis im Bestand ausgegangen wurde. Ohne diese einheitliche Ver-messungsgrundlage ist die Fortführung der Planung technisch nicht mög-lich. Ein Wechsel der Auftragnehmerin ist aus technischen und wirtschaftli-chen Gründen nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die Vermessungsleistungen knüpfen unmittelbar an die bereits erbrachte Tras-sierungsplanung des Grundauftrags an. Da die DB Engineering & Consulting GmbH bereits die übergeordnete Planungslogik der Strecke 1043 entwickelt hat, verfügt sie über exklusives projektspezifisches Wissen. Ein neuer Auftragnehmer müsste die bisherigen Planungsschritte voll-ständig nachvollziehen und verifizieren, um die Haftung für die Daten im Gesamtkontext übernehmen zu können, was zu erheblichen Schnittstellenrisiken führen würde. Zudem wäre ein Wechsel mit unverhältnismäßigen Zusatzkosten verbunden, da Einarbeitungs- und Replikationsaufwände für einen neuen Dienstleister anfielen, um die bestehende Planungssystematik zu integrieren. Die Beibehaltung des Auftragnehmers dient der Vermeidung erheblicher Schwierigkeiten (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b GWB). Aufgrund der hohen Auslastung am Markt für Bahninfrastrukturprojekte und der notwendigen Vorlaufzeiten für eine Neuausschreibung würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Da die Strecke Neumünster – Bad Oldesloe als zeitkritische Umleitungsstrecke für den Ausbau der Strecke 1220 (Pinneberg – Elmshorn) benötigt wird, ist eine solche Verzögerung im Sinne der Pla-nungsbeschleunigung nicht vertretbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags als Ingenieur- und Planungsleistung für Schieneninfrastruktur bleibt unverändert. Es werden keine neuen Leistungsarten oder Projektziele eingeführt. Die beauftragten Leistungen stellen ausschließlich notwendige ergänzende Tätigkeiten dar, die der ordnungsgemäßen Erfüllung des bestehenden Vertrags dienen. Eine Än-derung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten der Auftragneh-merin liegt nicht vor. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 360 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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