AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen ökologische Aufwertung der Steinfurter Aa bei Laer-Holthausen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt, Steinfurt
- Veröffentlicht
- 11.10.2024
- Frist (Submission)
- 13.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Naturschutzstiftung beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie auf etwa 5,4 ha Fläche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Steinfurter Aa nahe des Ortsteils Laer-Holthausen umzusetzen. Hierfür ist ein Konzept mit maximaler gewässerökologischer Aufwertung zu entwickeln und zu beschreiben, beim dem die in der Leistungsbeschreibung angegebene Bestandssituation sowie die Entwicklungsziele zu beachten sind. Zu berücksichtigen ist der Umgang mit Zwangspunkten, an denen keine eigendynamischen Prozesse zugelassen werden dürfen, die Schaffung von Retentionsraum, die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen, der nahegelegene, in Bau befindliche Windpark sowie die Beachtung des Hochwasserschutzes. Für die Erarbeitung des Planungskonzepts und die anschließende Überwachung der Umsetzung sind die Grundleistungen gem. HOAI 2021 für Freianlagen (LPH 1-9) heranzuziehen. Als besondere Leistung wird die Bauoberleitung als Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, ein Bodenschutzkonzept, die Bodenkundliche Baubegleitung, hydraulische Berechnungen und die Vermessung der Höhen mit vergeben.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2025
- Ende
- 31.01.2033
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.11.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.